Welcher Bereich passt zu Ihnen?

Wählen Sie Ihre Situation – wir führen Sie zu den passenden Artikeln.

  • Heizen und Sanieren

    «Ich stehe vor einem Heizungsersatz.»

    Was im Kanton St.Gallen gilt, welche Förderung es gibt, Luft/Wasser oder Erdsonde, die Wärmepumpe im Altbau und der Beschluss im Stockwerkeigentum.

  • Betrieb und Unterhalt

    «Ich betreibe eine Anlage.»

    Ihre Pflichten als Betreiber: Trinkwarmwasser und Legionellen, Hygiene und Filter in Lüftungsanlagen, Kältemittel.

  • Öffentliche und gewerbliche Bauten

    «Ich beschaffe für eine Gemeinde.»

    Schwellenwerte und Zuschlagskriterien sowie die Sanierung im laufenden Betrieb.

Vom Ratgeber zu Ihrer Lösung

Lesen ist der erste Schritt. Den Rest gehen wir gerne mit Ihnen.

  • Aus der Praxis

    Die Artikel stammen aus unseren Projekten – von Fachleuten, die täglich Heizungen ersetzen, Anlagen warten und Ausschreibungen bearbeiten.
  • Für Ihre Region

    Wir schreiben für St.Gallen und die Ostschweiz – mit den Vorschriften und Förderprogrammen, die bei Ihnen gelten.
  • Beratung vor Ort

    Jedes Gebäude ist anders. Wir schauen uns Ihres an und zeigen Ihnen die Varianten, die wirklich passen.
  • Alles aus einer Hand

    Von der Förderung über Planung und Ausführung bis zur Wartung – wir begleiten Ihr Vorhaben bis zum Schluss.

Fragen zu Ihrem Gebäude?

  • Andreas Stätter, Ansprechpartner Planung, Energieberatung, Solar, Photovoltaik und Holzfeuerung; Projektleiter HLKKS bei der Fürer AG

    Andreas Stätter

    Ansprechpartner Planung, Energieberatung, Solar, Photovoltaik und Holzfeuerung; Projektleiter HLKKS

    Projektleiter HLKKS
    Zimmerer, dipl. Ing. (FH) Gebäudetechnik und -klimatik

    Nachricht senden 071 858 20 10

Häufige Fragen

Die Artikel entstehen bei der Fürer AG in Mörschwil – auf Basis publizierter Schweizer Quellen wie kantonaler Vorschriften und Förderprogramme, Richtlinien der Fachverbände und EnergieSchweiz. Wo eine Angabe kursiert, aber nicht belegbar ist, steht das im Artikel.

Wir prüfen sie regelmässig. Förderbeiträge und Vorschriften können sich trotzdem unterjährig ändern – die aktuellen Beträge pflegen wir deshalb zentral unter «Zahlen und Förderung». Vor einem Gesuch lohnt sich die Rückfrage bei der Gemeinde, beim Kanton – oder bei uns.

Nein. Die Artikel sind eine gute Grundlage für das Gespräch, ersetzen aber nicht die Beurteilung Ihres Gebäudes. Rechtliche Fragen, etwa zum Stockwerkeigentum, gehören zudem in eine juristische Beratung. Technisch bringt Sie eine Impulsberatung am schnellsten weiter.

Energievorschriften und Förderprogramme sind kantonal – im Mittelpunkt steht St.Gallen, der Förderartikel vergleicht zusätzlich Thurgau und beide Appenzell. Themen wie Kältemittel, Trinkwasser und Lärmschutz gelten schweizweit.

Ihr Vorhaben in guten Händen

Ihre Frage ist im Ratgeber nicht beantwortet? Rufen Sie uns an oder beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben – wir melden uns werktags innert eines Arbeitstages. Telefon 071 858 20 10.

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