Legionellen im Trinkwarmwasser: Welche Temperaturen gelten und welche Pflichten Betreiber haben
Vorgeschrieben ist nicht eine Temperatur, sondern ein Ergebnis: höchstens 1’000 koloniebildende Einheiten Legionellen pro Liter Duschwasser. Der bewährte Weg dorthin sind 60 °C am Speicher, 55 °C in der Verteilung, 50 °C an der Zapfstelle und höchstens 25 °C im Kaltwasser. Wer Duschen betreibt, die nicht rein privat genutzt werden – auch in vermieteten Wohnungen –, muss das überwachen und dokumentieren.
Hier finden Sie die wichtigsten Werte, die Selbstkontrolle Schritt für Schritt und das Vorgehen bei einem auffälligen Befund. Wir messen Ihre Anlage, beheben die Ursachen und unterstützen Sie bei der Dokumentation.
Das Wichtigste in Kürze
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Das Ergebnis zählt
Gesetzlich verbindlich ist der Höchstwert von 1’000 KBE Legionellen pro Liter Duschwasser. Die Temperaturen sind der anerkannte Weg dorthin. -
60 / 55 / 50 / 25
Speicher, Verteilung, Zapfstelle, Kaltwasser: Genau diese vier Werte sollten im Alltag gemessen und festgehalten werden. -
Auch Mietwohnungen
Betroffen sind alle Duschen, die nicht ausschliesslich privat genutzt werden – vom Mehrfamilienhaus bis zur Turnhalle. -
Dokumentieren
Was nicht dokumentiert ist, gilt bei einer Kontrolle als nicht erfolgt. Eine saubere Selbstkontrolle ist zugleich Ihr Nachweis der Sorgfalt.
Welche Temperaturen haben sich bewährt?
Die Temperaturen stehen nicht im Gesetz, sondern in den Fachregeln der Branche: in der Schweizer Trinkwarmwassernorm und in der Trinkwasserrichtlinie des Fachverbands. Beide sind anerkannte Regeln der Technik, unterscheiden sich aber bei der Zirkulation. Die Norm betrachtet die Anlage als Gesamtsystem und lässt bei sorgfältigem Abgleich, kurzen Wartezeiten und kleinem Speichervolumen 55 °C genügen. Die Richtlinie setzt am Wassererwärmer einen Sicherheitszuschlag und verlangt bei Zirkulation 60 °C am Austritt.
Für die Praxis heisst das: Bei einem Neubau oder einer Vollsanierung mit sauberer Planung ist der Weg der Norm gut begründbar. Bei einer Bestandesanlage ohne dokumentierten Abgleich, in Spitälern und Pflegeheimen oder nach einer Beanstandung gilt der strengere Wert. Wer 55 °C wählt, sollte das mit Abgleichprotokoll, gemessenen Ausstosszeiten und Selbstkontrollkonzept belegen können – die Zahl im Regler allein überzeugt keine Kontrolle.
Die wichtigsten Werte im Überblick
Anforderungen der Trinkwarmwassernorm, ergänzt um den Wert der Trinkwasserrichtlinie für Anlagen mit Zirkulation.
| Stelle | Bewährter Wert |
|---|---|
| Austritt Wassererwärmer mit Zirkulation | 60 °C (Trinkwasserrichtlinie) |
| Warmgehaltene Verteilung, auch im Rücklauf | mindestens 55 °C; 52 °C bei hygienisch optimalem Betrieb |
| Speicher ohne Warmhaltung | mindestens 55 °C am Speicheraustritt |
| Frischwasserstation | mindestens 52 °C am Austritt des Wärmeübertragers |
| Entnahmestellen | mindestens 50 °C nach definierter Ausstosszeit |
| Kaltwasser | höchstens 25 °C |
| Wartezeit bis 40 °C | höchstens 10 Sekunden mit, 15 Sekunden ohne Warmhaltung |
Je tiefer die Temperatur, desto grösser muss das Bereitschaftsvolumen sein: bei 60 °C mindestens die grösste Zehnminutenspitze, bei 55 °C die grösste Stundenspitze.
Wer ist verantwortlich?
Erfasst sind alle Duschanlagen, die der Allgemeinheit oder einem nicht ausschliesslich privaten Personenkreis zugänglich sind. Nur die Dusche im selbst bewohnten Haus fällt nicht darunter.
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Mehrfamilienhäuser
Bei zentraler Warmwasserversorgung und vermieteten Wohnungen ist die Eigentümerschaft verantwortlich oder die von ihr beauftragte Bewirtschaftung. -
Stockwerkeigentum
Für die gemeinschaftliche Anlage ist die Gemeinschaft verantwortlich, vertreten durch die Verwaltung. -
Schulen und Gemeinden
Turnhallen, Schulanlagen, Hallen- und Freibäder. Für den Gebäudepark empfiehlt sich ein Anlagenverzeichnis mit einer verantwortlichen Person pro Anlage. -
Spitäler und Heime
Kliniken, Alters- und Pflegeheime – hier gelten wegen der empfindlichen Nutzerschaft jeweils die strengeren Werte. -
Hotels und Sport
Hotels, Herbergen, Campingplätze, Sportanlagen, Wellness- und Saunabetriebe. -
Betriebe
Personalduschen in Gewerbe- und Industriebetrieben.
Im Kanton St.Gallen kontrolliert das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen mit dem Kantonalen Labor. Die Verantwortung liegt immer bei der Betreiberschaft, nicht beim Installationsbetrieb.
Die Selbstkontrolle in sechs Schritten
Die Trinkwasserrichtlinie übersetzt die Selbstkontrolle in ein einfaches Konzept. An ihm orientieren sich auch die Inspektionen. Wir unterstützen Sie bei allen sechs Schritten – vom Messkonzept bis zur Dokumentation.
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Verantwortliche Person bezeichnen
Namentlich, schriftlich und mit Stellvertretung. Sie muss erreichbar sein und die Anlage kennen – das prüft die Kontrolle als Erstes.
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Risiken beurteilen
Anlagenschema, Nutzung, gefährdete Personen und kritische Punkte: Speicher, Zirkulationsstränge, Stichleitungen, selten genutzte Zapfstellen, Kaltwasser in warmen Schächten.
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Messstellen einrichten
An jedem Zirkulationsstrang, am Speicheraustritt und im Sammelrücklauf. In bestehenden Anlagen ist das oft der erste Nachrüstbedarf.
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Zirkulation abgleichen
Ohne hydraulischen Abgleich sind einzelne Stränge zu kühl, andere überversorgt. Der Abgleich ist die wirksamste einmalige Massnahme und wird protokolliert.
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Periodisch beproben
Je empfindlicher die Nutzerinnen und Nutzer und je verzweigter die Anlage, desto häufiger – an zentralen Anlageteilen und an Duschen und Armaturen.
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Dokumentieren
Temperatur- und Spülprotokolle, Laborberichte, Wartungsnachweise und ergriffene Massnahmen gehören in ein Dossier.
Wo Legionellen trotz richtiger Einstellung wachsen
Legionellen vermehren sich zwischen 25 und 45 °C. Diesen Bereich erreicht in Gebäuden häufiger das aufgewärmte Kaltwasser als das Warmwasser. Das finden wir in der Praxis am häufigsten:
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Warmes Kaltwasser
Kalt- und Warmleitungen ungedämmt im selben Schacht oder Vorwandsystem: Die Warmleitung heizt das Kaltwasser auf. Abhilfe schaffen Dämmung und getrennte Führung. -
Warme Schächte und Technikräume
Steigschächte neben Heizungsverteilungen oder unbelüftete Technikräume erreichen im Sommer über 30 °C. Stehendes Kaltwasser nimmt diese Temperatur an. -
Stillgelegte Leitungen
Selten genutzte Zapfstellen halten Wasser tagelang bei Raumtemperatur. Nicht mehr genutzte Abschnitte gehören an der Abzweigung zurückgebaut – ein abgesperrter Strang bleibt ein Reservoir. -
Fehlender Wärmesiphon
Ohne Wärmesiphon wandert Wärme aus der warmen Leitung in abgehende Stichleitungen und hält sie dauerhaft im kritischen Bereich. Die Trinkwarmwassernorm schreibt ihn deshalb vor.
Die früher übliche wöchentliche «Legionellenschaltung» – Aufheizen des Speichers auf 65 bis 70 °C – empfiehlt die Norm nicht mehr. Die Hitze erreicht den Biofilm in den Leitungen und Armaturen nicht, fördert Verkalkung und kostet Energie. Wirksamer sind konstant korrekte Temperaturen in der ganzen Verteilung.
Legionellensicher mit Wärmepumpe
Eine Wärmepumpe arbeitet umso effizienter, je tiefer die Temperatur ist – als Faustregel spart jedes Grad weniger rund 2–3 % Strom. Den Zielkonflikt mit dem Warmwasser lösen Sie über Volumen und Systemtrennung, nicht über pauschale Übertemperatur.
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Frischwasserstation
Kaum gespeichertes Warmwasser.
Das Warmwasser entsteht erst beim Zapfen über einen Wärmetauscher. Was nicht gespeichert wird, kann nicht verkeimen – 52 °C am Austritt genügen.
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Eigener Wärmepumpenboiler
Heizung bleibt tief.
Ein separates Gerät übernimmt nur das Warmwasser. Die Heizungswärmepumpe kann im tiefen, effizienten Temperaturbereich bleiben.
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Richtig ausgelegt
Volumen statt Hitze.
Passendes Speichervolumen, abgeglichene Zirkulation und kurze Wartezeiten ermöglichen einen sicheren Betrieb im unteren Temperaturbereich.
Wie tief Ihre Heizung fahren kann, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.
Probe über dem Höchstwert: So gehen Sie vor
Liegt eine Probe über 1’000 KBE/l und ist eine Gesundheitsgefährdung erkennbar, sind sofort Schutzmassnahmen nötig und die kantonale Behörde ist unverzüglich zu informieren. Die Meldepflicht ist keine Ermessensfrage.
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Sofort schützen
Betroffene Duschen sperren oder die Nutzung einschränken, Nutzerinnen und Nutzer informieren, Duschköpfe und Schläuche ersetzen oder entkalken und desinfizieren.
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Behörde informieren
Mit Analysenbericht, Probenahmestellen und den bereits ergriffenen Massnahmen.
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Ursache finden
Temperaturprofil aufnehmen, Stränge einzeln messen, Stich- und Totleitungen erfassen, Kaltwasser prüfen, Speicher auf Sediment kontrollieren.
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Nachhaltig sanieren
Thermische oder chemische Desinfektion bekämpft das Symptom. Dauerhaft wirkt meist nur der bauliche Weg: Totleitungen zurückbauen, Wärmesiphons einbauen, Leitungen trennen, Zirkulation abgleichen.
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Nachbeproben und freigeben
Erst nach bestätigter Unterschreitung wieder in Betrieb nehmen, danach häufiger beproben und Befund, Ursache und Massnahme ins Dossier aufnehmen.
So unterstützen wir Sie
Von der Messung bis zur sanierten Leitung – aus einer Hand.
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Sanitär
Trinkwasserhygiene.
Wir beurteilen Ihre Anlage, gleichen die Zirkulation ab und bauen kritische Leitungen um.
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Steigzonensanierung
Leitungen erneuern.
Wenn Kalt- und Warmleitungen getrennt und Totleitungen zurückgebaut werden müssen.
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Serviceabo
Termine und Nachweise.
Regelmässige Kontrollen mit Protokoll – damit Ihre Dokumentation stimmt.
Ihr Ansprechpartner für Sanitär
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Hubert Bischof
Projektleiter Sanitär
eidg. diplomierter Sanitärmeister, Prüfungsexperte, Konzessionen Erdgas/Trinkwasser
Häufige Fragen
Die Fachregeln staffeln die Intervalle nach Gebäudeart – vom Wohngebäude bis zum Spital. Je empfindlicher die Nutzerinnen und Nutzer und je grösser die Anlage, desto häufiger wird beprobt. Wir legen das passende Intervall für Ihre Anlage fest und organisieren die Probenahme.
Nicht reflexartig. Beurteilen Sie sie zusammen mit hydraulischem Abgleich, Zirkulationsführung und Wärmesiphons. Erst wenn die Temperaturen in der ganzen Verteilung stimmen, kann die Schaltung entfallen.
Turnhallenduschen stehen in den Sommerferien wochenlang still, danach duschen viele Personen gleichzeitig. Während der Schliessung braucht es Spülintervalle mit Protokoll, vor der Wiederinbetriebnahme ein vollständiges Durchspülen bis zur Temperaturkonstanz. Nach langer Schliessung oder nach Umbauten sollten Sie eine Beprobung einplanen – der Laborbefund liegt nicht am Folgetag vor. Automatische Spüleinrichtungen entlasten die Hauswartung.
Die lebensmittelrechtliche Verantwortung liegt bei der Betreiberschaft der Anlage, nicht beim ausführenden Installationsbetrieb. Eine dokumentierte Selbstkontrolle nach den Regeln der Technik ist deshalb Ihr bester Nachweis der Sorgfalt. Für einen konkreten Haftungsfall ziehen Sie eine juristische Fachperson bei.
Das Kantonale Labor untersucht jedes Jahr Duschwasserproben und führt gezielte Legionellen-Kampagnen durch, vor allem in Alters- und Pflegeheimen und in Hotels. Ein beachtlicher Teil der amtlichen Proben wird beanstandet. Wer eine vollständige Selbstkontrolle vorweisen kann, ist gut vorbereitet.
Ist das Volumen der Vorwärmzone grösser als 150 % des täglichen Warmwasserbedarfs, muss diese Zone einmal im Monat während sechs Stunden auf 60 °C aufgeheizt werden. Das ist eine gezielte Massnahme für ein Volumen, das dauernd im kritischen Bereich steht – kein Widerspruch zur Abkehr von der Legionellenschaltung.
Ihr Vorhaben in guten Händen
Sie möchten wissen, ob Ihre Warmwasseranlage den Fachregeln entspricht? Wir messen, beurteilen und zeigen Ihnen die nötigen Massnahmen. Telefon 071 858 20 10.
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