Das Wichtigste in Kürze

  • Das Ergebnis zählt

    Gesetzlich verbindlich ist der Höchstwert von 1’000 KBE Legionellen pro Liter Duschwasser. Die Temperaturen sind der anerkannte Weg dorthin.
  • 60 / 55 / 50 / 25

    Speicher, Verteilung, Zapfstelle, Kaltwasser: Genau diese vier Werte sollten im Alltag gemessen und festgehalten werden.
  • Auch Mietwohnungen

    Betroffen sind alle Duschen, die nicht ausschliesslich privat genutzt werden – vom Mehrfamilienhaus bis zur Turnhalle.
  • Dokumentieren

    Was nicht dokumentiert ist, gilt bei einer Kontrolle als nicht erfolgt. Eine saubere Selbstkontrolle ist zugleich Ihr Nachweis der Sorgfalt.

Welche Temperaturen haben sich bewährt?

Die Temperaturen stehen nicht im Gesetz, sondern in den Fachregeln der Branche: in der Schweizer Trinkwarmwassernorm und in der Trinkwasserrichtlinie des Fachverbands. Beide sind anerkannte Regeln der Technik, unterscheiden sich aber bei der Zirkulation. Die Norm betrachtet die Anlage als Gesamtsystem und lässt bei sorgfältigem Abgleich, kurzen Wartezeiten und kleinem Speichervolumen 55 °C genügen. Die Richtlinie setzt am Wassererwärmer einen Sicherheitszuschlag und verlangt bei Zirkulation 60 °C am Austritt.

Für die Praxis heisst das: Bei einem Neubau oder einer Vollsanierung mit sauberer Planung ist der Weg der Norm gut begründbar. Bei einer Bestandesanlage ohne dokumentierten Abgleich, in Spitälern und Pflegeheimen oder nach einer Beanstandung gilt der strengere Wert. Wer 55 °C wählt, sollte das mit Abgleichprotokoll, gemessenen Ausstosszeiten und Selbstkontrollkonzept belegen können – die Zahl im Regler allein überzeugt keine Kontrolle.

Die wichtigsten Werte im Überblick

Anforderungen der Trinkwarmwassernorm, ergänzt um den Wert der Trinkwasserrichtlinie für Anlagen mit Zirkulation.

StelleBewährter Wert
Austritt Wassererwärmer mit Zirkulation60 °C (Trinkwasserrichtlinie)
Warmgehaltene Verteilung, auch im Rücklaufmindestens 55 °C; 52 °C bei hygienisch optimalem Betrieb
Speicher ohne Warmhaltungmindestens 55 °C am Speicheraustritt
Frischwasserstationmindestens 52 °C am Austritt des Wärmeübertragers
Entnahmestellenmindestens 50 °C nach definierter Ausstosszeit
Kaltwasserhöchstens 25 °C
Wartezeit bis 40 °Chöchstens 10 Sekunden mit, 15 Sekunden ohne Warmhaltung

Je tiefer die Temperatur, desto grösser muss das Bereitschaftsvolumen sein: bei 60 °C mindestens die grösste Zehnminutenspitze, bei 55 °C die grösste Stundenspitze.

Wer ist verantwortlich?

Erfasst sind alle Duschanlagen, die der Allgemeinheit oder einem nicht ausschliesslich privaten Personenkreis zugänglich sind. Nur die Dusche im selbst bewohnten Haus fällt nicht darunter.

  • Mehrfamilienhäuser

    Bei zentraler Warmwasserversorgung und vermieteten Wohnungen ist die Eigentümerschaft verantwortlich oder die von ihr beauftragte Bewirtschaftung.
  • Stockwerkeigentum

    Für die gemeinschaftliche Anlage ist die Gemeinschaft verantwortlich, vertreten durch die Verwaltung.
  • Schulen und Gemeinden

    Turnhallen, Schulanlagen, Hallen- und Freibäder. Für den Gebäudepark empfiehlt sich ein Anlagenverzeichnis mit einer verantwortlichen Person pro Anlage.
  • Spitäler und Heime

    Kliniken, Alters- und Pflegeheime – hier gelten wegen der empfindlichen Nutzerschaft jeweils die strengeren Werte.
  • Hotels und Sport

    Hotels, Herbergen, Campingplätze, Sportanlagen, Wellness- und Saunabetriebe.
  • Betriebe

    Personalduschen in Gewerbe- und Industriebetrieben.

Im Kanton St.Gallen kontrolliert das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen mit dem Kantonalen Labor. Die Verantwortung liegt immer bei der Betreiberschaft, nicht beim Installationsbetrieb.

Die Selbstkontrolle in sechs Schritten

Die Trinkwasserrichtlinie übersetzt die Selbstkontrolle in ein einfaches Konzept. An ihm orientieren sich auch die Inspektionen. Wir unterstützen Sie bei allen sechs Schritten – vom Messkonzept bis zur Dokumentation.

  1. Verantwortliche Person bezeichnen

    Namentlich, schriftlich und mit Stellvertretung. Sie muss erreichbar sein und die Anlage kennen – das prüft die Kontrolle als Erstes.

  2. Risiken beurteilen

    Anlagenschema, Nutzung, gefährdete Personen und kritische Punkte: Speicher, Zirkulationsstränge, Stichleitungen, selten genutzte Zapfstellen, Kaltwasser in warmen Schächten.

  3. Messstellen einrichten

    An jedem Zirkulationsstrang, am Speicheraustritt und im Sammelrücklauf. In bestehenden Anlagen ist das oft der erste Nachrüstbedarf.

  4. Zirkulation abgleichen

    Ohne hydraulischen Abgleich sind einzelne Stränge zu kühl, andere überversorgt. Der Abgleich ist die wirksamste einmalige Massnahme und wird protokolliert.

  5. Periodisch beproben

    Je empfindlicher die Nutzerinnen und Nutzer und je verzweigter die Anlage, desto häufiger – an zentralen Anlageteilen und an Duschen und Armaturen.

  6. Dokumentieren

    Temperatur- und Spülprotokolle, Laborberichte, Wartungsnachweise und ergriffene Massnahmen gehören in ein Dossier.

Wo Legionellen trotz richtiger Einstellung wachsen

Legionellen vermehren sich zwischen 25 und 45 °C. Diesen Bereich erreicht in Gebäuden häufiger das aufgewärmte Kaltwasser als das Warmwasser. Das finden wir in der Praxis am häufigsten:

  • Warmes Kaltwasser

    Kalt- und Warmleitungen ungedämmt im selben Schacht oder Vorwandsystem: Die Warmleitung heizt das Kaltwasser auf. Abhilfe schaffen Dämmung und getrennte Führung.
  • Warme Schächte und Technikräume

    Steigschächte neben Heizungsverteilungen oder unbelüftete Technikräume erreichen im Sommer über 30 °C. Stehendes Kaltwasser nimmt diese Temperatur an.
  • Stillgelegte Leitungen

    Selten genutzte Zapfstellen halten Wasser tagelang bei Raumtemperatur. Nicht mehr genutzte Abschnitte gehören an der Abzweigung zurückgebaut – ein abgesperrter Strang bleibt ein Reservoir.
  • Fehlender Wärmesiphon

    Ohne Wärmesiphon wandert Wärme aus der warmen Leitung in abgehende Stichleitungen und hält sie dauerhaft im kritischen Bereich. Die Trinkwarmwassernorm schreibt ihn deshalb vor.

Die früher übliche wöchentliche «Legionellenschaltung» – Aufheizen des Speichers auf 65 bis 70 °C – empfiehlt die Norm nicht mehr. Die Hitze erreicht den Biofilm in den Leitungen und Armaturen nicht, fördert Verkalkung und kostet Energie. Wirksamer sind konstant korrekte Temperaturen in der ganzen Verteilung.

Legionellensicher mit Wärmepumpe

Eine Wärmepumpe arbeitet umso effizienter, je tiefer die Temperatur ist – als Faustregel spart jedes Grad weniger rund 2–3 % Strom. Den Zielkonflikt mit dem Warmwasser lösen Sie über Volumen und Systemtrennung, nicht über pauschale Übertemperatur.

  • Frischwasserstation

    Kaum gespeichertes Warmwasser.

    Das Warmwasser entsteht erst beim Zapfen über einen Wärmetauscher. Was nicht gespeichert wird, kann nicht verkeimen – 52 °C am Austritt genügen.

  • Eigener Wärmepumpenboiler

    Heizung bleibt tief.

    Ein separates Gerät übernimmt nur das Warmwasser. Die Heizungswärmepumpe kann im tiefen, effizienten Temperaturbereich bleiben.

  • Richtig ausgelegt

    Volumen statt Hitze.

    Passendes Speichervolumen, abgeglichene Zirkulation und kurze Wartezeiten ermöglichen einen sicheren Betrieb im unteren Temperaturbereich.

Wie tief Ihre Heizung fahren kann, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.

Probe über dem Höchstwert: So gehen Sie vor

Liegt eine Probe über 1’000 KBE/l und ist eine Gesundheitsgefährdung erkennbar, sind sofort Schutzmassnahmen nötig und die kantonale Behörde ist unverzüglich zu informieren. Die Meldepflicht ist keine Ermessensfrage.

  1. Sofort schützen

    Betroffene Duschen sperren oder die Nutzung einschränken, Nutzerinnen und Nutzer informieren, Duschköpfe und Schläuche ersetzen oder entkalken und desinfizieren.

  2. Behörde informieren

    Mit Analysenbericht, Probenahmestellen und den bereits ergriffenen Massnahmen.

  3. Ursache finden

    Temperaturprofil aufnehmen, Stränge einzeln messen, Stich- und Totleitungen erfassen, Kaltwasser prüfen, Speicher auf Sediment kontrollieren.

  4. Nachhaltig sanieren

    Thermische oder chemische Desinfektion bekämpft das Symptom. Dauerhaft wirkt meist nur der bauliche Weg: Totleitungen zurückbauen, Wärmesiphons einbauen, Leitungen trennen, Zirkulation abgleichen.

  5. Nachbeproben und freigeben

    Erst nach bestätigter Unterschreitung wieder in Betrieb nehmen, danach häufiger beproben und Befund, Ursache und Massnahme ins Dossier aufnehmen.

So unterstützen wir Sie

Von der Messung bis zur sanierten Leitung – aus einer Hand.

  • Sanitär

    Trinkwasserhygiene.

    Wir beurteilen Ihre Anlage, gleichen die Zirkulation ab und bauen kritische Leitungen um.

  • Steigzonensanierung

    Leitungen erneuern.

    Wenn Kalt- und Warmleitungen getrennt und Totleitungen zurückgebaut werden müssen.

  • Serviceabo

    Termine und Nachweise.

    Regelmässige Kontrollen mit Protokoll – damit Ihre Dokumentation stimmt.

  • Wärmepumpe

    Effizient und hygienisch.

    Wir planen Warmwasser und Wärmeerzeugung gemeinsam.

Ihr Ansprechpartner für Sanitär

  • Hubert Bischof, Projektleiter Sanitär bei der Fürer AG

    Hubert Bischof

    Projektleiter Sanitär

    eidg. diplomierter Sanitärmeister, Prüfungsexperte, Konzessionen Erdgas/Trinkwasser

    071 858 20 10

Häufige Fragen

Die Fachregeln staffeln die Intervalle nach Gebäudeart – vom Wohngebäude bis zum Spital. Je empfindlicher die Nutzerinnen und Nutzer und je grösser die Anlage, desto häufiger wird beprobt. Wir legen das passende Intervall für Ihre Anlage fest und organisieren die Probenahme.

Nicht reflexartig. Beurteilen Sie sie zusammen mit hydraulischem Abgleich, Zirkulationsführung und Wärmesiphons. Erst wenn die Temperaturen in der ganzen Verteilung stimmen, kann die Schaltung entfallen.

Turnhallenduschen stehen in den Sommerferien wochenlang still, danach duschen viele Personen gleichzeitig. Während der Schliessung braucht es Spülintervalle mit Protokoll, vor der Wiederinbetriebnahme ein vollständiges Durchspülen bis zur Temperaturkonstanz. Nach langer Schliessung oder nach Umbauten sollten Sie eine Beprobung einplanen – der Laborbefund liegt nicht am Folgetag vor. Automatische Spüleinrichtungen entlasten die Hauswartung.

Die lebensmittelrechtliche Verantwortung liegt bei der Betreiberschaft der Anlage, nicht beim ausführenden Installationsbetrieb. Eine dokumentierte Selbstkontrolle nach den Regeln der Technik ist deshalb Ihr bester Nachweis der Sorgfalt. Für einen konkreten Haftungsfall ziehen Sie eine juristische Fachperson bei.

Das Kantonale Labor untersucht jedes Jahr Duschwasserproben und führt gezielte Legionellen-Kampagnen durch, vor allem in Alters- und Pflegeheimen und in Hotels. Ein beachtlicher Teil der amtlichen Proben wird beanstandet. Wer eine vollständige Selbstkontrolle vorweisen kann, ist gut vorbereitet.

Ist das Volumen der Vorwärmzone grösser als 150 % des täglichen Warmwasserbedarfs, muss diese Zone einmal im Monat während sechs Stunden auf 60 °C aufgeheizt werden. Das ist eine gezielte Massnahme für ein Volumen, das dauernd im kritischen Bereich steht – kein Widerspruch zur Abkehr von der Legionellenschaltung.

Ihr Vorhaben in guten Händen

Sie möchten wissen, ob Ihre Warmwasseranlage den Fachregeln entspricht? Wir messen, beurteilen und zeigen Ihnen die nötigen Massnahmen. Telefon 071 858 20 10.

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