Das Wichtigste in Kürze

Diese Pflichten betreffen die meisten Gebäude mit Duschen, Lüftung oder Kühlung.

  • Trinkwarmwasser

    Bewährt sind 60 °C am Speicher, 55 °C in der Verteilung und 50 °C an der Zapfstelle. Betroffen sind alle Duschen, die nicht rein privat genutzt werden – auch in vermieteten Wohnungen.
  • Lüftungshygiene

    Hygieneinspektion alle zwei Jahre mit, alle drei Jahre ohne Luftbefeuchtung – die erste schon bei der Inbetriebnahme.
  • Brandfallsteuerungen

    Integrale Tests je nach Risiko alle zwei, vier oder sechs Jahre.
  • Kälteanlagen

    Ab mehr als 3 kg Kältemittel: Meldung, Wartungsheft und Dichtigkeitskontrolle durch Fachpersonen mit Bewilligung.

Verantwortlich ist immer die Betreiberschaft – bei Schulen der Schulträger, in Kliniken die Leitung, im Betrieb der Arbeitgeber. Die Arbeit können Sie uns übergeben.

So entlasten wir Sie

Pflichten lassen sich einzeln erfüllen – oder einfach an uns übergeben.

  • Wartung

    Alle Anlagen im Blick.

    Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme und zeigen Ihnen, wo Ihre Anlagen stehen.

  • Serviceabo

    Termine und Nachweise.

    Feste Termine, Protokoll nach jedem Einsatz, Vorrang bei Störungen.

  • Lüftungsanlagen

    Hygiene und Filter.

    Hygieneinspektion, Reinigung, Filterwechsel und Brandschutzkontrollen.

  • Korrosionsschutz

    Gutes Heizungswasser.

    Analyse, Aufbereitung und Spülung – damit die Heizung von innen gesund bleibt.

Ihr Ansprechpartner im Service

  • Mike Riedl, Serviceleiter bei der Fürer AG

    Mike Riedl

    Serviceleiter

    Chefmonteur Lüftung EFZ
    Lufthygiene-Inspektor nach VDI 6022 Kategorie A
    Fachbewilligung Kältemittel, Lehrlingsausbildner

    Nachricht senden 071 858 20 10

Häufige Fragen

Vorgeschrieben ist das Ergebnis: Das Duschwasser muss frei von gefährlichen Legionellenmengen sein. Bewährt haben sich 60 °C am Speicher, 55 °C in der Verteilung, 50 °C an der Zapfstelle und höchstens 25 °C im Kaltwasser.

Alle zwei Jahre bei Anlagen mit Luftbefeuchtung, alle drei Jahre ohne – die erste Inspektion vor oder kurz nach der Inbetriebnahme. Zusätzlich nach Wassereintritt, Bauarbeiten, längerem Stillstand oder Geruchsklagen.

Die Betreiberschaft, nicht der Servicebetrieb. Ein Wartungsvertrag übernimmt die Arbeit, nicht die Verantwortung. Deshalb erhalten Sie nach jedem Einsatz Protokolle, die Sie aufbewahren sollten.

Ab mehr als 3 kg Kältemittel – unabhängig von der Art. Massgebend ist die Füllmenge, nicht die Kälteleistung.

Je nach Risiko alle zwei, vier oder sechs Jahre. Getestet wird das Zusammenspiel aller beteiligten Anlagen. Die Risikostufe ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept Ihres Gebäudes.

Ihr Vorhaben in guten Händen

Sie möchten wissen, welche Pflichten für Ihre Anlagen gelten? Wir machen eine Bestandsaufnahme und erstellen Ihnen einen Wartungsplan. Telefon 071 858 20 10.

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