Auf einen Blick

  • Kein Verbot – beim Ersatz muss der fossile Energiebedarf um 10 Prozent sinken, den Weg wählen Sie
  • Förderung – CHF 2'800 bzw. CHF 6'000 für eine Wärmepumpe bis 20 kWth, Gesuch vor Baubeginn
  • Zuschlag für grosse Anlagen – über 70 kW gibt es 30 Prozent mehr, aber nur bis Ende 2026
  • Heizung ausgefallen? – Kundendienst unter 071 858 20 15, an 365 Tagen im Jahr

Sind Sie betroffen?

Die Regeln im Kanton St.Gallen betreffen nicht jedes Haus – wir klären das bei der ersten Beratung.

  • Betroffen

    Wohngebäude mit Baubewilligung vor 1991, deren fossile Heizung ersetzt wird – rund 40 Prozent der Wohnhäuser. Dann muss der fossile Energiebedarf um mindestens 10 Prozent sinken.
  • Befreit

    Häuser mit Baubewilligung ab 1991, Minergie-Bauten, Gebäude mit GEAK-Klasse D oder besser und Liegenschaften mit bereits umgesetzter Standardlösung. Der GEAK ist freiwillig – kann sich aber lohnen.
  • Härtefall

    Die Pflicht entfällt, wenn die Lösung mehr als das Dreifache eines reinen Ersatzes kostet oder ein Abbruch bzw. eine Totalsanierung bevorsteht. Die Gemeinde entscheidet.

Elf Wege zum Ziel

Der Kanton hat elf Standardlösungen festgelegt – setzen Sie eine davon um, ist die Anforderung erfüllt. Am häufigsten ist die Wärmepumpe. Wer weiter mit Öl oder Gas heizen will, kann die «St.Galler Lösung» mit mindestens 20 Prozent erneuerbarem Brennstoff wählen.

Nr.Standardlösung
SL 1Sonnenkollektoren ab 2 Prozent der Energiebezugsfläche
SL 2Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger
SL 3Elektro-Wärmepumpe (Erdsonde, Wasser, Aussenluft) für Heizung und Warmwasser
SL 4Erdgas-Wärmepumpe mit Wirkungsgrad ab 120 Prozent
SL 5Anschluss an ein Fernwärmenetz
SL 6Wärmekraftkopplung ab 60 Prozent Wärmedeckung
SL 7Wärmepumpenboiler (100 Prozent Warmwasser) plus Photovoltaik ab 5 Wp je m² Energiebezugsfläche
SL 8Fensterersatz: mindestens 90 Prozent der Fenster von U ≥ 2.0 auf U ≤ 0.7
SL 9Wärmedämmung Fassade, Dach oder Estrichboden von U 0.6 auf ≤ 0.2, mindestens 0.5 m² je m² EBF
SL 10Bivalent: erneuerbarer Grundlasterzeuger ab 25 Prozent der Leistung plus fossile Spitzenlast
SL 11Kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung ab 70 Prozent

So läuft Ihr Heizungsersatz ab

Der Umbau selbst dauert im Einfamilienhaus nur wenige Tage. Planung und Bewilligung brauchen mehr Zeit – deshalb lohnt es sich, im Frühjahr zu starten statt im November.

  1. Beratung vor Ort

    Wir schauen uns Ihre Anlage, Heizkörper, Platz und Umgebung an und klären, ob Sie von der 10-%-Regel betroffen sind.

  2. Varianten und Offerte

    Sie erhalten einen klaren Vorschlag mit Standardlösung, Leistung, Hydraulik und Warmwasser – meist innert zwei bis vier Wochen.

  3. Bewilligung

    Energienachweis, Lärmschutznachweis und bei einer Erdsonde die Bohrbewilligung: Wir stellen die Unterlagen für Sie zusammen.

  4. Fördergesuch vor Baubeginn

    Das Gesuch muss eingereicht sein, bevor gebaut wird – sonst entfällt der Beitrag. Die Zusicherung gilt zwei Jahre.

  5. Planung und Bestellung

    Wir koordinieren Lieferung, Elektriker, Baumeister, Kaminfeger und bei Bedarf die Bohrfirma.

  6. Umbau

    Rückbau der alten Anlage, Montage und Anschluss – im Einfamilienhaus in wenigen Tagen. Das Warmwasser fällt nur kurz aus.

  7. Inbetriebnahme

    Einregulierung, Einführung und Dokumentation. Nach der Abschlussmeldung wird der Förderbeitrag ausbezahlt.

Was kostet ein Heizungsersatz?

Für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus nennt EnergieSchweiz Vollkosten von CHF 45'000 bis 60'000 (Luft/Wasser) und CHF 55'000 bis 80'000 (Erdsonde). Im bestehenden Haus kommen je nach Situation diese Positionen dazu – unsere Offerte weist jede einzeln aus:

  • Hydraulik und Heizkörper

    Anpassung der Verteilung, hydraulischer Abgleich, Ersatz einzelner zu kleiner Heizkörper.
  • Rückbau

    Demontage von Kessel und Brenner, Reinigung und Ausbau des Öltanks, Entsorgung.
  • Kamin

    Rückbau oder Verschluss – bei einer Holzfeuerung Sanierung und Anpassung.
  • Elektroanschluss

    Zuleitung, Absicherung, Zählerkonzept und Anschlussgesuch beim Netzbetreiber.
  • Warmwasser

    Ersatz oder Anpassung des Wassererwärmers und des Speichers.
  • Bau und Umfeld

    Fundament, Kernbohrungen, Erdarbeiten, Zufahrt und Schallschutz.

Jetzt planen lohnt sich

Für Mehrfamilienhäuser, Dienstleistungsbauten und Gewerbe mit Wärmeerzeugern über 70 kW zahlt der Kanton St.Gallen noch bis Ende 2026 einen Zuschlag von 30 Prozent – bei einem Mehrfamilienhaus mit 18 Wohnungen mehr als das Doppelte des regulären Beitrags. Entscheidend ist das Datum des Gesuchs. Stockwerkeigentümergemeinschaften sollten den Beschluss deshalb früh traktandieren. Die aktuellen Beträge stehen unter Zahlen und Förderung.

Heizung mitten im Winter ausgefallen?

Rufen Sie zuerst unseren Kundendienst an: 071 858 20 15, an 365 Tagen im Jahr. Oft lässt sich die bestehende Anlage kurzfristig wieder in Betrieb nehmen. Ist sie nicht mehr zu retten, überbrücken wir mit einem mobilen Heizprovisorium – so bleibt Zeit für eine gute Lösung, und Ihr Förderbeitrag geht nicht verloren.

Mehr dazu im Ratgeber

Ihre Ansprechperson

  • Stefan Scherrer, Leiter Sanierungen bei der Fürer AG

    Stefan Scherrer

    Leiter Sanierungen

    Heizungsinstallateur EFZ Zertifizierter Impulsberater

    071 858 20 10

Häufige Fragen

Nein. Es gibt kein generelles Verbot für bestehende Ölheizungen. Erst wenn Sie die Heizung ersetzen, muss der fossile Energiebedarf um 10 Prozent sinken – zum Beispiel mit einer Wärmepumpe. Gebäude mit Baubewilligung ab 1991, Minergie-Bauten und Häuser mit GEAK-Klasse D oder besser sind befreit.

Rechnen Sie von der ersten Beratung bis zur Inbetriebnahme mit einigen Monaten – vor allem für Bewilligung, Fördergesuch und Lieferung. Der Umbau selbst dauert im Einfamilienhaus meist nur wenige Tage. Wer im Frühjahr startet, ist vor der nächsten Heizperiode fertig.

Nein. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein, sonst entfällt der Beitrag. Die Zusicherung gilt zwei Jahre, ausbezahlt wird nach der Abschlussmeldung. Wir planen den Ablauf so, dass nichts verloren geht.

EnergieSchweiz nennt für ein Einfamilienhaus Vollkosten von CHF 45'000 bis 60'000 (Luft/Wasser) und CHF 55'000 bis 80'000 (Erdsonde). Dazu kommen je nach Haus Hydraulik, Rückbau von Kessel und Öltank, Kamin, Elektroanschluss und Warmwasser. Unsere Offerte weist jede Position einzeln aus.

Technisch dasselbe wie im Einfamilienhaus – aber es braucht einen Beschluss der Gemeinschaft und damit Vorlauf für die Versammlung. Wir liefern Ihnen entscheidungsreife Unterlagen mit Varianten und Kosten.

Nicht zwingend. Oft genügen ein hydraulischer Abgleich und einzelne grössere Heizkörper, damit eine Wärmepumpe wirtschaftlich läuft. Steht die Hülle ohnehin an, stimmen wir beides aufeinander ab – Dämmung und Fenster werden separat gefördert.

Ja. Wir erstellen die Unterlagen für Energienachweis, Lärmschutz und Erdsondenbewilligung und begleiten das Fördergesuch. Eingereicht wird das Baugesuch von Ihnen als Bauherrschaft – den genauen Umfang halten wir in der Offerte fest.

Ihr Vorhaben in guten Händen

Wer früh plant, kann zwischen Varianten wählen – wer wartet, bis die Heizung ausfällt, nicht mehr. Wir prüfen Ihre Ausgangslage, klären Förderung und Bewilligung und legen Ihnen eine Offerte vor. Telefon 071 858 20 10.

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