Heizungsersatz im Kanton St.Gallen und in der Ostschweiz – sicher zur neuen Heizung
Ihre Öl-, Gas- oder Elektroheizung kommt in die Jahre? Wir ersetzen sie durch eine Wärmepumpe, eine Holzfeuerung oder einen Fernwärmeanschluss – im bewohnten Einfamilienhaus ebenso wie im Mehrfamilienhaus, im Gewerbebau oder in der Gemeindeliegenschaft.
Dabei klären wir für Sie, was der Kanton St.Gallen verlangt, stellen das Fördergesuch rechtzeitig vor Baubeginn und halten die Zeit ohne Heizung so kurz wie möglich.
Auf einen Blick
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Kein Verbot – beim Ersatz muss der fossile Energiebedarf um 10 Prozent sinken, den Weg wählen Sie
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Förderung – CHF 2'800 bzw. CHF 6'000 für eine Wärmepumpe bis 20 kWth, Gesuch vor Baubeginn
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Zuschlag für grosse Anlagen – über 70 kW gibt es 30 Prozent mehr, aber nur bis Ende 2026
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Heizung ausgefallen? – Kundendienst unter 071 858 20 15, an 365 Tagen im Jahr
Sind Sie betroffen?
Die Regeln im Kanton St.Gallen betreffen nicht jedes Haus – wir klären das bei der ersten Beratung.
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Betroffen
Wohngebäude mit Baubewilligung vor 1991, deren fossile Heizung ersetzt wird – rund 40 Prozent der Wohnhäuser. Dann muss der fossile Energiebedarf um mindestens 10 Prozent sinken. -
Befreit
Häuser mit Baubewilligung ab 1991, Minergie-Bauten, Gebäude mit GEAK-Klasse D oder besser und Liegenschaften mit bereits umgesetzter Standardlösung. Der GEAK ist freiwillig – kann sich aber lohnen. -
Härtefall
Die Pflicht entfällt, wenn die Lösung mehr als das Dreifache eines reinen Ersatzes kostet oder ein Abbruch bzw. eine Totalsanierung bevorsteht. Die Gemeinde entscheidet.
Elf Wege zum Ziel
Der Kanton hat elf Standardlösungen festgelegt – setzen Sie eine davon um, ist die Anforderung erfüllt. Am häufigsten ist die Wärmepumpe. Wer weiter mit Öl oder Gas heizen will, kann die «St.Galler Lösung» mit mindestens 20 Prozent erneuerbarem Brennstoff wählen.
| Nr. | Standardlösung |
|---|---|
| SL 1 | Sonnenkollektoren ab 2 Prozent der Energiebezugsfläche |
| SL 2 | Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger |
| SL 3 | Elektro-Wärmepumpe (Erdsonde, Wasser, Aussenluft) für Heizung und Warmwasser |
| SL 4 | Erdgas-Wärmepumpe mit Wirkungsgrad ab 120 Prozent |
| SL 5 | Anschluss an ein Fernwärmenetz |
| SL 6 | Wärmekraftkopplung ab 60 Prozent Wärmedeckung |
| SL 7 | Wärmepumpenboiler (100 Prozent Warmwasser) plus Photovoltaik ab 5 Wp je m² Energiebezugsfläche |
| SL 8 | Fensterersatz: mindestens 90 Prozent der Fenster von U ≥ 2.0 auf U ≤ 0.7 |
| SL 9 | Wärmedämmung Fassade, Dach oder Estrichboden von U 0.6 auf ≤ 0.2, mindestens 0.5 m² je m² EBF |
| SL 10 | Bivalent: erneuerbarer Grundlasterzeuger ab 25 Prozent der Leistung plus fossile Spitzenlast |
| SL 11 | Kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung ab 70 Prozent |
So läuft Ihr Heizungsersatz ab
Der Umbau selbst dauert im Einfamilienhaus nur wenige Tage. Planung und Bewilligung brauchen mehr Zeit – deshalb lohnt es sich, im Frühjahr zu starten statt im November.
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Beratung vor Ort
Wir schauen uns Ihre Anlage, Heizkörper, Platz und Umgebung an und klären, ob Sie von der 10-%-Regel betroffen sind.
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Varianten und Offerte
Sie erhalten einen klaren Vorschlag mit Standardlösung, Leistung, Hydraulik und Warmwasser – meist innert zwei bis vier Wochen.
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Bewilligung
Energienachweis, Lärmschutznachweis und bei einer Erdsonde die Bohrbewilligung: Wir stellen die Unterlagen für Sie zusammen.
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Fördergesuch vor Baubeginn
Das Gesuch muss eingereicht sein, bevor gebaut wird – sonst entfällt der Beitrag. Die Zusicherung gilt zwei Jahre.
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Planung und Bestellung
Wir koordinieren Lieferung, Elektriker, Baumeister, Kaminfeger und bei Bedarf die Bohrfirma.
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Umbau
Rückbau der alten Anlage, Montage und Anschluss – im Einfamilienhaus in wenigen Tagen. Das Warmwasser fällt nur kurz aus.
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Inbetriebnahme
Einregulierung, Einführung und Dokumentation. Nach der Abschlussmeldung wird der Förderbeitrag ausbezahlt.
Was kostet ein Heizungsersatz?
Für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus nennt EnergieSchweiz Vollkosten von CHF 45'000 bis 60'000 (Luft/Wasser) und CHF 55'000 bis 80'000 (Erdsonde). Im bestehenden Haus kommen je nach Situation diese Positionen dazu – unsere Offerte weist jede einzeln aus:
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Hydraulik und Heizkörper
Anpassung der Verteilung, hydraulischer Abgleich, Ersatz einzelner zu kleiner Heizkörper. -
Rückbau
Demontage von Kessel und Brenner, Reinigung und Ausbau des Öltanks, Entsorgung. -
Kamin
Rückbau oder Verschluss – bei einer Holzfeuerung Sanierung und Anpassung. -
Elektroanschluss
Zuleitung, Absicherung, Zählerkonzept und Anschlussgesuch beim Netzbetreiber. -
Warmwasser
Ersatz oder Anpassung des Wassererwärmers und des Speichers. -
Bau und Umfeld
Fundament, Kernbohrungen, Erdarbeiten, Zufahrt und Schallschutz.
Jetzt planen lohnt sich
Für Mehrfamilienhäuser, Dienstleistungsbauten und Gewerbe mit Wärmeerzeugern über 70 kW zahlt der Kanton St.Gallen noch bis Ende 2026 einen Zuschlag von 30 Prozent – bei einem Mehrfamilienhaus mit 18 Wohnungen mehr als das Doppelte des regulären Beitrags. Entscheidend ist das Datum des Gesuchs. Stockwerkeigentümergemeinschaften sollten den Beschluss deshalb früh traktandieren. Die aktuellen Beträge stehen unter Zahlen und Förderung.
Heizung mitten im Winter ausgefallen?
Rufen Sie zuerst unseren Kundendienst an: 071 858 20 15, an 365 Tagen im Jahr. Oft lässt sich die bestehende Anlage kurzfristig wieder in Betrieb nehmen. Ist sie nicht mehr zu retten, überbrücken wir mit einem mobilen Heizprovisorium – so bleibt Zeit für eine gute Lösung, und Ihr Förderbeitrag geht nicht verloren.
Heizungsersatz in der Praxis
Vom Wohnhaus bis zur Klinik im laufenden Betrieb – eine Auswahl unserer Sanierungen.
Mehr dazu im Ratgeber
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Heizungsersatz im Kanton St.Gallen
Vorschriften, Standardlösungen, Ablauf und Kosten im Detail.
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Fördergelder in der Ostschweiz
Die Förderbeiträge der Ostschweizer Kantone im Vergleich.
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Wärmepumpe im Altbau
Was mit Heizkörpern geht und wie Sie es selbst testen.
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Heizungsersatz im Stockwerkeigentum
Beschlüsse, Kosten und Zeitplan in der Gemeinschaft.
Ihre Ansprechperson
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Stefan Scherrer
Leiter Sanierungen
Heizungsinstallateur EFZ Zertifizierter Impulsberater
Häufige Fragen
Nein. Es gibt kein generelles Verbot für bestehende Ölheizungen. Erst wenn Sie die Heizung ersetzen, muss der fossile Energiebedarf um 10 Prozent sinken – zum Beispiel mit einer Wärmepumpe. Gebäude mit Baubewilligung ab 1991, Minergie-Bauten und Häuser mit GEAK-Klasse D oder besser sind befreit.
Rechnen Sie von der ersten Beratung bis zur Inbetriebnahme mit einigen Monaten – vor allem für Bewilligung, Fördergesuch und Lieferung. Der Umbau selbst dauert im Einfamilienhaus meist nur wenige Tage. Wer im Frühjahr startet, ist vor der nächsten Heizperiode fertig.
Nein. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein, sonst entfällt der Beitrag. Die Zusicherung gilt zwei Jahre, ausbezahlt wird nach der Abschlussmeldung. Wir planen den Ablauf so, dass nichts verloren geht.
EnergieSchweiz nennt für ein Einfamilienhaus Vollkosten von CHF 45'000 bis 60'000 (Luft/Wasser) und CHF 55'000 bis 80'000 (Erdsonde). Dazu kommen je nach Haus Hydraulik, Rückbau von Kessel und Öltank, Kamin, Elektroanschluss und Warmwasser. Unsere Offerte weist jede Position einzeln aus.
Technisch dasselbe wie im Einfamilienhaus – aber es braucht einen Beschluss der Gemeinschaft und damit Vorlauf für die Versammlung. Wir liefern Ihnen entscheidungsreife Unterlagen mit Varianten und Kosten.
Nicht zwingend. Oft genügen ein hydraulischer Abgleich und einzelne grössere Heizkörper, damit eine Wärmepumpe wirtschaftlich läuft. Steht die Hülle ohnehin an, stimmen wir beides aufeinander ab – Dämmung und Fenster werden separat gefördert.
Ja. Wir erstellen die Unterlagen für Energienachweis, Lärmschutz und Erdsondenbewilligung und begleiten das Fördergesuch. Eingereicht wird das Baugesuch von Ihnen als Bauherrschaft – den genauen Umfang halten wir in der Offerte fest.
Ihr Vorhaben in guten Händen
Wer früh plant, kann zwischen Varianten wählen – wer wartet, bis die Heizung ausfällt, nicht mehr. Wir prüfen Ihre Ausgangslage, klären Förderung und Bewilligung und legen Ihnen eine Offerte vor. Telefon 071 858 20 10.
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