Fördergelder für Heizungsersatz, Sanierung und Photovoltaik in der Ostschweiz
Wer im Kanton St.Gallen auf eine Wärmepumpe umsteigt, erhält einen festen Beitrag: CHF 2'800 für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe und CHF 6'000 für eine Erdsonden- oder Grundwasser-Wärmepumpe, jeweils bis 20 kWth. Entscheidend ist der Zeitpunkt: Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein, sonst ist der Beitrag verloren.
Hier finden Sie die Beiträge, den Ablauf des Gesuchs, die häufigsten Fehler, den Vergleich mit Thurgau und beiden Appenzell sowie die steuerliche Seite. Das Gesuch bereiten wir mit Ihnen vor, damit nichts verloren geht.
Das Wichtigste in Kürze
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Gesuch vor Baubeginn
Schon eine Bestellung mit unmittelbarer Ausführung kann als Baubeginn gelten. Ein zu spätes Gesuch wird nicht nachträglich bewilligt. -
Höchstens die Hälfte
Gefördert wird maximal die Hälfte der Investitionskosten – und nur die Leistung, die das Gebäude tatsächlich braucht. -
Zwei Jahre Zeit
Die Zusicherung gilt zwei Jahre. Ausbezahlt wird erst nach der Abschlussmeldung. -
Jeder Kanton fördert anders
Thurgau und beide Appenzell setzen andere Schwerpunkte. Viele Gemeinden zahlen zusätzlich.
Alle aktuellen Beträge pflegen wir zentral unter Zahlen und Förderung.
Wie viel Förderung gibt es im Kanton St.Gallen?
Die wichtigsten Beiträge aus dem kantonalen Förderprogramm Energie:
| Massnahme | Beitrag |
|---|---|
| Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 20 kWth | CHF 2'800 |
| Luft/Wasser-Wärmepumpe über 20 kWth | CHF 1'600 + CHF 60 je kWth |
| Erdsonden- oder Grundwasser-Wärmepumpe bis 20 kWth | CHF 6'000 |
| Erdsonden-Wärmepumpe über 20 bis unter 70 kWth | CHF 2'400 + CHF 180 je kWth |
| Messgerät zur Effizienzüberprüfung («Wärmepumpen-Cockpit») | CHF 1'500 |
| Wärmedämmung Einzelbauteil | CHF 40 je m² |
| GEAK-Bonus Gebäudehülle, Klasse C / Klasse B oder A | CHF 30 je m² Energiebezugsfläche / CHF 40 je m² Energiebezugsfläche |
| Gebäudemodernisierung mit Konzept: Ein- und Zweifamilienhaus | CHF 4'500 (plus CHF 2'500 Umsetzungsanreiz) |
| Gebäudemodernisierung mit Konzept: Mehrfamilienhaus ab 3 Wohnungen | CHF 5'500 (plus CHF 3'500 Umsetzungsanreiz) |
| Gebäudemodernisierung mit Konzept: Dienstleistung, Schulen, Nichtwohnbauten | CHF 8'000 (plus CHF 5'000 Umsetzungsanreiz) |
Wichtig: Wer die Gebäudemodernisierung fördern lässt, muss das Haus danach vollständig erneuerbar beheizen; wer das Dach mit Fördergeld saniert, muss eine Photovoltaikanlage bauen. Diese Kopplung berücksichtigen wir von Anfang an.
Grössere Anlagen: Den Zuschlag rechtzeitig sichern
Für Wärmeerzeuger über 70 kW erhöht der Kanton St.Gallen die Beiträge befristet um 30 Prozent. Das betrifft Mehrfamilienhäuser, Dienstleistungsbauten und Gewerbe. Der Zuschlag läuft Ende 2026 aus. Wie viel das ausmacht, zeigt ein Beispiel des Kantons: Ein Mehrfamilienhaus mit 18 Wohnungen, das auf vier Luft/Wasser-Wärmepumpen umstellt, erhält mit dem Zuschlag deutlich mehr als das Doppelte.
Massgebend ist das Datum des Gesuchs, nicht der Ausführung. Bis ein Mehrfamilienhaus gesuchsreif ist, vergehen oft mehrere Monate. Starten Sie die Vorabklärung deshalb früh – wir setzen den Zeitplan mit Ihnen realistisch auf.
So kommen Sie zu Ihrem Förderbeitrag
Im Kanton St.Gallen läuft das Gesuch online über das kantonale Förderportal. Die Reihenfolge ist der Kern: Ein Gesuch nach Baubeginn wird nicht geheilt.
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Ausgangslage klären
Alter der Heizung, Energiebezugsfläche, Heizlast, Wärmeabgabe und Zustand der Gebäudehülle bestimmen, welche Massnahme förderfähig ist.
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Massnahme und Leistung festlegen
Gefördert werden höchstens 50 Wth je m² Energiebezugsfläche. Eine sauber berechnete Anlage spart also doppelt – zu gross ausgelegt bringt sie kein zusätzliches Geld.
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Offerte und Nachweise
Bei einer Luft/Wasser-Wärmepumpe ist der Lärmschutznachweis im Kanton St.Gallen auch Fördervoraussetzung. Wir erstellen ihn mit der Planung.
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Baugesuch einreichen
Der Heizungsersatz ist grundsätzlich bewilligungspflichtig; die Gemeinde genehmigt den Energienachweis vor Baubeginn.
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Fördergesuch und Zusicherung
Gesuch vor jeder Bestellung mit Ausführungsfolge erfassen, dann die Zusicherung abwarten. Sie gilt zwei Jahre.
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Ausführen und Rückbau belegen
Gefördert wird der Ersatz, nicht die Ergänzung. Der Rückbau von Kessel und Tank wird dokumentiert.
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Abschlussmeldung einreichen
Mit Schlussrechnungen und Nachweisen – erst dann wird ausbezahlt.
Fünf Fehler, die Sie Geld kosten
Abgelehnte Gesuche scheitern selten an der Technik, meist am Ablauf.
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Zu spät eingereicht
Alle vier Ostschweizer Kantone verlangen das Gesuch vor Baubeginn. Nachträgliche Gesuche werden nicht bewilligt. -
Lärmschutznachweis fehlt
Bei aussen aufgestellten Luft/Wasser-Wärmepumpen ist er Bewilligungs- und Fördervoraussetzung zugleich. -
Rückbau nicht belegt
Ohne Nachweis, dass Öl- oder Gaskessel samt Tank entfernt wurden, fehlt die Grundlage für die Auszahlung. -
Frist verstrichen
Zwei Jahre klingen lang. Bei Stockwerkeigentum mit Versammlungsbeschluss und Finanzierung wird es aber schnell knapp. -
Abschlussmeldung vergessen
Die Zusicherung ist nur eine Reservation. Ohne Abschlussmeldung fliesst kein Geld.
Thurgau und beide Appenzell im Vergleich
Bund und Kantone tragen das Gebäudeprogramm gemeinsam, doch jeder Kanton legt Massnahmen und Ansätze selbst fest. Derselbe Heizungsersatz wird deshalb unterschiedlich gefördert.
| St.Gallen | Thurgau | Appenzell Ausserrhoden | Appenzell Innerrhoden | |
|---|---|---|---|---|
| Luft/Wasser-Wärmepumpe (Einfamilienhaus) | CHF 2'800 | nach unserem Kenntnisstand nicht gefördert | CHF 4'850 pauschal bis 12,5 kWth | über den Förderrechner des Kantons |
| Erdsonden-Wärmepumpe (Einfamilienhaus) | CHF 6'000 | CHF 9'000 bis 20 kW | CHF 10'000 pauschal bis 12,5 kWth | über den Förderrechner des Kantons |
| Wärmedämmung Einzelbauteil | CHF 40 je m² | beim Kanton nachfragen | CHF 50 je m² | gefördert, Ansatz über den Förderrechner |
| Gesuch | online über das kantonale Förderportal | online bei der Abteilung Energie | online erfassen, ausgedruckt per Post einreichen | online über das Portal des Gebäudeprogramms |
Grössere Anlagen werden überall leistungsabhängig gefördert. Die Programme werden regelmässig angepasst – vor jedem Gesuch prüfen wir die aktuelle Fassung beim Kanton.
Was in den Nachbarkantonen besonders ist
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Thurgau
Der Schwerpunkt liegt auf Erdwärme; wer gleichzeitig Photovoltaik baut, erhält einen Zusatzbeitrag. Für Liegenschaften in Amriswil oder Romanshorn heisst das: Dieselbe Luft/Wasser-Wärmepumpe ist eine Kantonsgrenze weiter förderfähig oder eben nicht. -
Appenzell Ausserrhoden
Wärmepumpen im Einfamilienhaus werden grosszügiger gefördert als in St.Gallen – wenn sie eine Öl-, Gas- oder Elektroheizung in einem mindestens fünf Jahre alten Gebäude ersetzen. Auch die Dämmung älterer Gebäude wird unterstützt. -
Appenzell Innerrhoden
Das Programm deckt das volle Spektrum ab: Dämmung, Wärmepumpen, Holz, Wärmenetze, Solarwärme, Gesamtsanierungen und Minergie-Neubauten. Die Beträge berechnet der Förderrechner des Kantons.
Photovoltaik und Gemeindebeiträge
Neben dem Kanton gibt es zwei weitere Geldquellen, die oft übersehen werden.
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Photovoltaik: Förderung vom Bund
Einmalvergütung über die Pronovo AG.
Der Kanton St.Gallen hat keine eigene Photovoltaik-Förderung. Der Bund vergütet einmalig bis zu 30 Prozent der Investitionskosten vergleichbarer Referenzanlagen. Achtung, umgekehrte Logik: Anlagen unter 100 kW müssen vor dem Gesuch installiert sein. Die Ansätze ändern regelmässig – massgebend ist der Tarifrechner der Pronovo AG.
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Gemeinden zahlen dazu
Vor dem Gesuch nachfragen.
Viele Gemeinden stocken den kantonalen Beitrag auf, mit eigenen Reglementen, Fristen und Formularen. Die Stadt St.Gallen fördert Photovoltaikanlagen von 2 bis 100 kW zusätzlich, die Stadt Gossau die Dämmung von Fassade und Dach. Kantons- und Gemeindebeitrag lassen sich in der Regel kombinieren.
Was gilt bei den Steuern?
Energiesparende Investitionen an bestehenden Gebäuden können Sie bei der direkten Bundessteuer und im Kanton St.Gallen wie Unterhaltskosten abziehen – etwa Dämmung, Heizungsersatz durch eine Wärmepumpe, Lüftung mit Wärmerückgewinnung oder Energieberatungen inklusive GEAK.
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Fördergeld wird angerechnet
Abziehen können Sie nur, was Sie nach Abzug der Förderbeiträge selbst bezahlt haben. Bei Geschäftsvermögen gelten die Beiträge als Ertrag. -
Übertrag auf Folgejahre
Nicht ausgeschöpfte Kosten lassen sich auf bis zu zwei folgende Steuerperioden übertragen. Die Etappierung einer grösseren Sanierung wird so zur Planungsfrage. -
Kein Abzug beim Neubau
Massnahmen im direkten Zusammenhang mit einem Neubau gelten als Anlagekosten.
Mit der beschlossenen Abschaffung des Eigenmietwerts entfallen diese Abzüge bei der Bundessteuer; die Kantone dürfen sie weiter zulassen. Wann der Wechsel gilt, ist offen. Dies ist eine Einordnung, keine Steuerberatung – verbindlich ist das Kantonale Steueramt.
So unterstützen wir Sie
Wir planen die Anlage so, dass die Förderung sicher ist.
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Impulsberatung
Der beste Einstieg.
Wir zeigen Ihnen vor Ort die realistischen Varianten mit Kosten und Förderung.
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Wärmepumpe
Richtig ausgelegt, voll gefördert.
Wir berechnen die Leistung, die Ihr Gebäude braucht, und erstellen den Lärmschutznachweis.
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Heizungsersatz
Gesuche inklusive.
Gesuch, Baugesuch, Rückbau und Abschlussmeldung – wir behalten die Reihenfolge im Blick.
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Photovoltaik
Strom vom eigenen Dach.
Planung und Bau Ihrer Anlage – auch als Teil einer Dachsanierung.
Ihr Ansprechpartner für Energieberatung
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Andreas Stätter
Ansprechpartner Planung, Energieberatung, Solar, Photovoltaik und Holzfeuerung; Projektleiter HLKKS
Projektleiter HLKKS
Zimmerer, dipl. Ing. (FH) Gebäudetechnik und -klimatik
Häufige Fragen
Nein. In allen vier Ostschweizer Kantonen muss das Gesuch vor Baubeginn eingereicht sein. Bereits eine Bestellung mit unmittelbarer Ausführungsfolge kann als Baubeginn gelten.
Nein. Der befristete Zuschlag betrifft Wärmeerzeuger über 70 kW, also Mehrfamilienhäuser, Dienstleistungsbauten und Gewerbe. Für Einfamilienhäuser gelten die ordentlichen Beiträge.
Eine Verlängerung muss frühzeitig mit der Energieagentur St.Gallen geklärt werden. Besser ist ein Zeitplan, der die zwei Jahre mit Reserve einhält – gerade bei Stockwerkeigentum.
Nein. Gefördert werden Wärmepumpen, Holzfeuerungen, Dämmung und Modernisierungskonzepte – nicht der Weiterbetrieb einer fossilen Heizung mit Zertifikaten. Mehr dazu im Artikel zum Heizungsersatz im Kanton St.Gallen.
Ja. Wir bereiten das Gesuch mit Ihnen vor, liefern die nötigen Nachweise wie den Lärmschutznachweis und achten darauf, dass vor der Zusicherung nichts bestellt oder gebaut wird.
Ihr Vorhaben in guten Händen
Sie möchten wissen, wie viel Förderung Sie erhalten – und das Gesuch rechtzeitig einreichen? Wir klären es mit Ihnen, Telefon 071 858 20 10.
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