Gebäudetechnik für öffentliche Auftraggeber in der Ostschweiz
Eine Schule, ein Heim oder eine Verwaltung kann während einer Sanierung nicht schliessen. Wir planen, bauen und warten Heizung, Lüftung und Klima, Kälte, Sanitär und Photovoltaik für Gemeinden, Kanton, Schulträger, Zweckverbände, Spitäler, Heime und Kirchgemeinden – meist im laufenden Betrieb und mit Publikumsverkehr.
Für Ihre Vergabe stellen wir alle verlangten Nachweise zusammen, und nach der Abnahme betreuen wir Ihre Anlagen weiter.
Auf einen Blick
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Öffentliche Referenzen – Bundesverwaltungsgericht, Geriatrische Klinik, Universität St.Gallen, Werkhof Mörschwil
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Im laufenden Betrieb – in Etappen, Ferien und Randzeiten
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Eignungsnachweise je Ausschreibung zusammengestellt
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UID CHE-111.734.443 – für die Registrierung auf simap.ch
Referenzen im öffentlichen Sektor
Verwaltung, Gesundheit, Bildung, Infrastruktur und Denkmalpflege – mit Publikumsverkehr, laufendem Betrieb und besonderen Auflagen.
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Neubau Bundesverwaltungsgericht
Ausführung der Heizungs- und Kälteverteilung Turm 13-geschossig
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Geriatrische Klinik St.Gallen
Ausführung der Heizungsanlagen
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Learning Center „Square“ – Universität St. Gallen
Ausführung der Heizungsanlagen sowie der Heiz- und Kühldecken
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Werkhof Mörschwil
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Kornhaus Romanshorn
Ausführung der Lüftungs- und Kälteanlagen
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Bahnhof St.Gallen
Ausführung der Heizungs-, Lüftungs- und Kälteanlagen
So sanieren wir im laufenden Betrieb
Über den Erfolg entscheidet die Bauorganisation, nicht die Anlagentechnik.
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Etappen
Trakt für Trakt, Geschoss für Geschoss – jeder Abschnitt bleibt für sich funktionsfähig. -
Ferien und Randzeiten
In Schulen in den Ferien, in Verwaltungen, Heimen und Sportanlagen abends und am Wochenende. Wir planen rückwärts ab Ferienende. -
Provisorien
Mobile Heizzentrale, provisorisches Warmwasser oder Ersatz-Nasszellen – für alles, was nicht ausfallen darf. -
Staub- und Lärmschutz
Staubschutzwände, saubere Zugänge, laute Arbeiten nur in vereinbarten Zeitfenstern. In Kliniken zusätzlich Hygieneauflagen. -
Sicherheit
Getrennte Bau- und Nutzerwege, gesicherte Bereiche, Fluchtwege und Brandfallsteuerungen bleiben in Betrieb.
Mehr dazu im Ratgeber Sanierung im laufenden Betrieb.
Welches Vergabeverfahren gilt?
Im Kanton St.Gallen gilt das interkantonale Vergaberecht. Heizung, Lüftung, Klima, Kälte und Sanitär zählen zum Baunebengewerbe. Welches Verfahren nötig ist, hängt vom Auftragswert ab (ohne MwSt):
| Verfahren | Baunebengewerbe (exkl. MwSt) |
|---|---|
| Freihändig | unter CHF 150'000 |
| Einladungsverfahren | unter CHF 250'000 |
| Offen oder selektiv | ab CHF 250'000 |
Publiziert wird auf simap.ch; für die Registrierung braucht es die UID – unsere lautet CHE-111.734.443. Die aktuellen Schwellenwerte pflegen wir unter Zahlen und Förderung. Wie eine Submission abläuft, erklärt der Ratgeber öffentliche Ausschreibung.
Worauf es beim Zuschlag ankommt
Der Zuschlag geht an das vorteilhafteste Angebot – nicht einfach an das billigste. Das gibt Ihnen Spielraum, Qualität zu honorieren.
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Mehr als der Preis
Bewertet werden dürfen auch Qualität, Termine, Lebenszykluskosten, Nachhaltigkeit, Kundendienst und Plausibilität. -
Lebenszykluskosten
Über zwanzig Jahre kostet Gebäudetechnik im Betrieb mehr als in der Erstellung. Investition, Energie und Unterhalt rechnen wir Ihnen mit der Offerte vor. -
Private Referenzen zählen
Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen darf keine Bedingung sein – Gewerbe-, Industrie- und Wohnbauten zählen vollwertig. -
Ausbildung
Lernende im Betrieb können als Zuschlagskriterium gewichtet werden – wir bilden in allen Gewerken aus.
Teilnahmebedingungen und Eignung
Teilnahmebedingungen sind zwingend. Wir erfüllen sie und stellen die Nachweise je Ausschreibung zusammen.
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Gesamtarbeitsvertrag
Faire Arbeitsbedingungen.
Wir halten den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag der Gebäudetechnikbranche ein.
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Arbeitssicherheit
Sicher auf der Baustelle.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz über die Branchenlösung der Gebäudetechnik.
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Gesetzliche Pflichten
Alles erfüllt.
Arbeits- und Unfallversicherungsrecht, Lohngleichheit, Steuern, Sozialabgaben und Umweltvorschriften.
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Eignungsnachweise
Auf Anfrage komplett.
Referenzen, Fachqualifikationen, Qualitätsnachweise, Versicherung sowie Personal- und Gerätelisten – siehe Qualität und Zertifizierungen.
Beigezogene Subunternehmer verpflichten wir auf dieselben Bedingungen; die Verantwortung Ihnen gegenüber bleibt bei uns.
Ihre Betreiberpflichten – wir übernehmen die Arbeit
Die Verantwortung liegt bei Eigentümerschaft und Betreiberschaft – bei Schulen beim Schulträger, im Heim bei der Leitung. Mit einem Wartungsvertrag sorgen wir für Termine und Nachweise.
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Trinkwarmwasser
Für Duschen in Schulen, Turnhallen, Sportanlagen, Heimen und Spitälern gelten strenge Vorgaben gegen Legionellen. Mehr im Ratgeber Legionellen und Trinkwarmwasser. -
Lüftungshygiene
Hygieneinspektion alle zwei Jahre mit, alle drei Jahre ohne Luftbefeuchtung. -
Brandfallsteuerungen
Integrale Tests je nach Risiko alle zwei, vier oder sechs Jahre – auf Wunsch koordinieren wir sie.
Wartungs- und Rahmenverträge für Gemeinden
Wir übernehmen die Wartung einzelner Objekte oder des ganzen Liegenschaftsbestands – auch für Anlagen anderer Betriebe. Ein Rahmenvertrag über Schulhäuser, Turnhallen, Verwaltung und Werkhof bringt planbare Kosten im Budget, lückenlose Nachweise und eine zuständige Stelle bei Störungen. Unser Kundendienst ist unter 071 858 20 15 an 365 Tagen im Jahr im Einsatz.
Mehr dazu im Ratgeber
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Öffentliche Ausschreibung
Ablauf, Schwellenwerte und Eignung.
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Sanierung im laufenden Betrieb
Etappen und Provisorien.
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Legionellen und Trinkwarmwasser
Warmwasserhygiene in öffentlichen Bauten.
Ihr Ansprechpartner
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Markus Fürer
Inhaber und Geschäftsführer
Heizungszeichner EFZ
dipl. Ing. FH HLKK
Lehrlingsausbildner
Häufige Fragen
Für das Baunebengewerbe, zu dem die Gebäudetechnik zählt, gilt im Kanton St.Gallen: freihändige Vergabe unter CHF 150'000, Einladungsverfahren unter CHF 250'000, offenes oder selektives Verfahren ab CHF 250'000, jeweils ohne MwSt. Massgebend ist im Einzelfall die Vergabestelle.
Zum Baunebengewerbe. Deshalb gelten tiefere Schwellenwerte: CHF 150'000 und CHF 250'000, gegenüber CHF 300'000 und CHF 500'000 im Bauhauptgewerbe.
Nur bei standardisierten Leistungen – eine Sanierung im laufenden Betrieb gehört nicht dazu. Bewertet werden dürfen unter anderem Qualität, Termine, Lebenszykluskosten, Nachhaltigkeit und Plausibilität.
Ja. Der Gesamtarbeitsvertrag der Gebäudetechnikbranche ist allgemeinverbindlich und gilt auch im Kanton St.Gallen. Kontrolliert wird er durch die paritätische Kommission der Branche.
In der Regel ja. Eingriffsintensive Arbeiten legen wir in die Schulferien, den Rest in Etappen und Randzeiten. Unterbrüche kündigen wir an und überbrücken sie wo nötig mit Provisorien – abgestimmt mit Schulleitung und Schulträger.
Ja. Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen darf nicht zur Bedingung gemacht werden. Gewerbe-, Industrie- und Wohnbauten zählen damit vollwertig.
Die Eigentümerschaft oder Betreiberschaft – meist die Gemeinde oder der Schulträger. Die Vorgaben gelten für alle Duschen, die nicht rein privat genutzt werden. Ein Wartungsvertrag nimmt Ihnen die Verantwortung nicht ab, liefert aber die Nachweise.
Ja – für Schulhäuser, Turnhallen, Verwaltungsgebäude, Werkhof und Heime, auch wenn andere Betriebe die Anlagen gebaut haben. Unser Kundendienst ist an 365 Tagen im Jahr erreichbar.
Ihr Vorhaben in guten Händen
Für Ihr Bauvorhaben oder Ihre Ausschreibung prüfen wir Umfang, Etappierung und Termine und stellen die verlangten Eignungsnachweise zusammen. Telefon 071 858 20 10.
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