Auf einen Blick

  • Fürer AG – Aktiengesellschaft, UID CHE-111.734.443, Handelsregister St.Gallen
  • Fachbewilligung Kältemittel – Arbeiten nur durch bewilligte Fachpersonen
  • Gesamtarbeitsvertrag der Gebäudetechnikbranche eingehalten
  • Lehrbetrieb in der Gebäudetechnik

Qualität, die Sie an der Anlage sehen

Eine Anlage ist erst fertig, wenn sie richtig läuft. Dafür sorgen feste Schritte bei jeder Übergabe.

  • Einregulierung

    Hydraulischer Abgleich, Luftmengen, Heizkurve und Warmwassertemperaturen – eingestellt und gemessen.
  • Funktionsprüfung

    Regelung, Sicherheitseinrichtungen und Brandfallsteuerungen geprüft, bevor wir übergeben.
  • Dokumentation

    Revisionsunterlagen, Mess- und Einregulierprotokolle und Betriebsanleitungen für Ihre Akten.
  • Geregelte Mängelbehebung

    Feststellungen werden protokolliert, behoben und nachgeprüft.

Mehr zum Ablauf auf der Seite Neubau und Umbau.

Qualifikationen im Team

Fachwissen, das Sie bei uns direkt ansprechen können.

  • Fachbewilligung Kältemittel

    Für Kälteanlagen und Wärmepumpen.

    Arbeiten am Kältekreislauf führen bei uns ausschliesslich Fachpersonen mit Bewilligung aus – von der Montage bis zur Dichtigkeitskontrolle.

  • Lufthygiene-Inspektor

    Für saubere Lüftungsanlagen.

    Unser Serviceleiter ist ausgebildeter Lufthygiene-Inspektor und führt Hygieneinspektionen selbst durch.

  • Eidg. diplomierter Sanitärmeister

    Mit Konzessionen Erdgas und Trinkwasser.

    Unser Sanitärbereich wird von einem eidg. diplomierten Sanitärmeister und Prüfungsexperten geleitet.

  • Zertifizierter Impulsberater

    Für den Heizungsersatz.

    Unser Leiter Sanierungen berät Sie als zertifizierter Impulsberater zu erneuerbarem Heizen.

  • Ingenieur Gebäudetechnik

    Für Planung und Projektleitung.

    Planung und Energieberatung verantwortet ein dipl. Ingenieur FH Gebäudetechnik und -klimatik.

  • Ausbildung

    Für den Nachwuchs.

    Als Lehrbetrieb bilden wir Fachleute für die Gebäudetechnik aus und engagieren uns am Lehrstellenforum Bodensee.

Wer bei uns wofür zuständig ist, sehen Sie auf der Seite Team.

Faire Arbeitsbedingungen und Verankerung

  • Gesamtarbeitsvertrag

    Wir halten den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag der Gebäudetechnikbranche ein. Beigezogene Subunternehmen verpflichten wir auf dieselben Bedingungen.
  • Gesetzliche Pflichten

    Arbeitsschutz, Lohngleichheit, Steuern und Sozialabgaben – in Vergabeverfahren zwingende Teilnahmebedingungen, die wir erfüllen.
  • Regional verankert

    Aktives Mitglied im Gewerbeverein Mörschwil und Mitglied bei Gewerbe Region Rorschach.

Ihre Unterlagen für ein Vergabeverfahren

Auf Anfrage stellen wir die geforderten Nachweise in der verlangten Form und Reihenfolge zusammen.

  1. Firmennachweise

    Handelsregisterauszug und UID-Bestätigung.

  2. Referenzliste

    Objekt, Ort, Bauherrschaft und Gewerk – private Referenzen zählen vollwertig.

  3. Personalliste

    Mit den Qualifikationen der Schlüsselpersonen.

  4. Fachbewilligungen

    Für den Umgang mit Kältemitteln.

  5. Bestätigungen

    Zu Steuern, Sozialabgaben, Gesamtarbeitsvertrag und Versicherung.

  6. Qualitätssicherung

    Beschrieb unserer Abläufe, Prüfprotokolle und Mängelbehebung, dazu die Erklärung zu Subunternehmen.

Mehr dazu im Ratgeber

Ihr Ansprechpartner

Häufige Fragen

Viele Ausschreibungen verlangen ein Qualitätsmanagementsystem «oder gleichwertig». Ein dokumentiertes betriebliches System mit Prozessbeschrieben, Prüfprotokollen und geregelter Mängelbehebung kann diesen Nachweis erbringen. Massgebend ist der Wortlaut der Ausschreibung – im Zweifel lohnt eine Frage innerhalb der Fragefrist.

Ja. Der Gesamtarbeitsvertrag der Gebäudetechnikbranche ist allgemeinverbindlich und gilt im Kanton St.Gallen für alle Betriebe der Branche – unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Wir halten ihn ein.

Für den Umgang mit Kältemitteln ja: Montage, Service, Dichtigkeitskontrolle und Entsorgung erfordern eine Fachbewilligung. Bei uns arbeiten an Kälteanlagen und Wärmepumpen ausschliesslich Fachpersonen mit dieser Bewilligung. Verlangen Sie diesen Nachweis auch von Subunternehmen.

Ja. Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen darf nicht zur Bedingung gemacht werden. Private Referenzen wie Gewerbe- und Wohnbauten zählen vollwertig.

Schicken Sie uns die Liste der geforderten Nachweise an info@fuerer.ch oder rufen Sie an: 071 858 20 10. Dann stellen wir die Dokumente gleich in der verlangten Form zusammen. Bei kurzen Eingabefristen lohnt sich eine frühe Anfrage.

Ihr Vorhaben in guten Händen

Sie brauchen Nachweise für ein Verfahren oder eine Vergabe? Schicken Sie uns die Liste der geforderten Unterlagen – wir stellen sie zusammen. Telefon 071 858 20 10 oder info@fuerer.ch.

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