Auf einen Blick

  • Publizierte Objekte aus Verwaltung und Justiz, Bildung, Gesundheit und Alter, Kultur, kommunaler Infrastruktur und Verkehr
  • Publikumsverkehr rund um die Uhr: Bahnhof St.Gallen und Geriatrische Klinik
  • Unter Denkmalschutz: Kornhaus Romanshorn
  • HLKS zählt zum Baunebengewerbe – Einladungsverfahren ab CHF 150'000, offenes Verfahren ab CHF 250'000 (ohne MwSt)

Projekte für die öffentliche Hand

Objekte von Gemeinden, kantonalen Bauherrschaften, Hochschulen, Kliniken und Heimen.

Was unterscheidet öffentliche Bauten von privaten?

Öffentliche Bauten unterscheiden sich in sechs Punkten: laufender Betrieb, Publikumsverkehr, Etappierung, Vergaberecht, Lebenszykluskosten und Betreiberpflichten. Technisch ist eine Lüftungsanlage in einer Schule dieselbe wie im Bürogebäude – organisatorisch ist es ein anderes Projekt.

  • Laufender Betrieb

    Verwaltungen, Schulen, Kliniken und Heime können während einer Sanierung nicht schliessen. Der Bauablauf richtet sich nach Unterrichtszeiten, Sprechstunden oder Pflegeabläufen – nicht umgekehrt. Das verlagert Arbeiten in Randzeiten und Ferien und macht Provisorien für Wärme, Wasser und Lüftung zum Regelfall. Wie wir das organisieren, beschreibt der Ratgeber Sanierung im laufenden Betrieb.
  • Publikumsverkehr

    In Gebäuden mit freiem Zutritt sind Baustellenabtrennung, Fluchtwege, Staub- und Lärmschutz besonders wichtig. Kommt Nachtbetrieb dazu – Bahnhof, Klinik –, gibt es kein Zeitfenster, in dem das Gebäude leer steht.
  • Etappierung

    Öffentliche Sanierungen laufen fast immer in Etappen, oft über mehrere Budgetjahre. Jede Etappe muss betriebsfähig übergeben werden – das verlangt eine Planung, die Zwischenzustände hydraulisch und regeltechnisch mitdenkt.
  • Vergaberecht

    HLKS-Installationen zählen zum Baunebengewerbe; das Einladungsverfahren beginnt ab CHF 150'000, das offene oder selektive Verfahren ab CHF 250'000 (ohne MwSt). Den Zuschlag erhält das «vorteilhafteste Angebot» – der Preis allein entscheidet nur noch bei standardisierten Leistungen. Details im Ratgeber Öffentliche Ausschreibung Gebäudetechnik.
  • Lebenszykluskosten

    Das Vergaberecht nennt Lebenszykluskosten ausdrücklich als zulässiges Zuschlagskriterium. Für die Gebäudetechnik heisst das: Eine Offerte, die Wartungszugänglichkeit, Filterwechsel und Ersatzteilverfügbarkeit ignoriert, ist über eine Nutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren nicht die günstigere.
  • Betreiberpflichten

    Nach der Übergabe beginnt die Verantwortung der öffentlichen Hand. Für Duschanlagen in Schulen, Sportstätten, Spitälern und Heimen gilt ein gesetzlicher Höchstwert für Legionellen, die Selbstkontrolle folgt der Trinkwasserrichtlinie der Branche. Lüftungsanlagen sind regelmässig hygienisch zu inspizieren – mit Luftbefeuchtung alle zwei Jahre, ohne alle drei. Brandfallsteuerungen werden je nach Risiko mindestens alle zwei, vier oder sechs Jahre integral getestet.

Welche öffentlichen Bauten hat die Fürer AG ausgeführt?

Die folgenden Objekte sind publiziert. Bei allen war die Fürer AG an der Gebäudetechnik beteiligt; der genaue Leistungsumfang wird auf der Projektseite ausgewiesen, sobald er dokumentiert und freigegeben ist.

ObjektOrtNutzungsartProjektseite
Bundesverwaltungsgericht St.GallenSt.GallenGerichtsgebäude des Bundesbisher keine eigene Projektseite
Werkhof MörschwilMörschwil SGKommunaler Werkhof, NeubauZum Projekt
Geriatrische Klinik St.GallenSt.GallenKlinik, Sanierung und ErweiterungZum Projekt
Learning Center Square, Universität St.GallenSt.GallenHochschulbauZum Projekt
Alterswohnungen BroggeparkSt.GallenAlterswohnungenZum Projekt
Kornhaus RomanshornRomanshorn TGDenkmalgeschützter Kulturbau, SanierungZum Projekt
Pädagogische Hochschule RorschachRorschach SGHochschulbauZum Projekt
Bahnhof St.GallenSt.GallenBahnhof, SanierungZum Projekt

Vier Objekte verdienen eine Einordnung. Der Bahnhof St.Gallen hat die härtesten Randbedingungen im Portfolio: Publikumsverkehr an 365 Tagen, Etappierung im laufenden Bahnbetrieb. Die Geriatrische Klinik St.Gallen verbindet Sanierung und Erweiterung im Patientenbetrieb, mit erhöhten Hygieneanforderungen an Trinkwarmwasser und Lüftung. Das Kornhaus Romanshorn steht unter Denkmalschutz – Leitungsführung und sichtbare Bauteile sind mit der Denkmalpflege abzustimmen. Der Werkhof Mörschwil ist ein kommunaler Neubau in der Standortgemeinde der Fürer AG.

Für welche öffentlichen Auftraggeber ist das relevant?

Für Gemeinden, kantonale Bauherrschaften, Schulträger, Zweckverbände, Spitäler, Heime und Kirchgemeinden, die einen Betrieb suchen, der in Bauten mit Publikumsverkehr gearbeitet hat. Welche Nachweise die Fürer AG für ein Verfahren beibringt, steht unter Für öffentliche Auftraggeber.

Ein Hinweis zur Referenzlage: Unter den publizierten Projekten ist bisher kein Schulhaus ausgewiesen; Bildungsbauten sind mit der Pädagogischen Hochschule Rorschach und dem Learning Center Square vertreten – beides Hochschulbauten. Für Schulgemeinden sind deshalb Klinik, Bahnhof und Kornhaus die aussagekräftigeren Vergleichsobjekte: gleiche Randbedingungen, gleiche Abläufe.

Häufige Fragen

Das Projekt ist über eine Berichterstattung des St. Galler Tagblatts belegt, hat aber bisher keine eigene Seite unter /referenzen/. Dasselbe gilt für das Fachhochschulzentrum St.Gallen. Beide Objekte erhalten eine eigene Projektseite, sobald die Angaben zu Leistungsumfang, Zeitraum und Bauherrschaft intern vorliegen.

Ja. Die Randbedingungen einer Schulsanierung – Arbeiten in Ferienfenstern und Randzeiten, Etappierung über Budgetjahre, betriebsfähige Zwischenzustände, Staub- und Lärmschutz – entsprechen denen der ausgeführten Objekte mit laufendem Betrieb. Ein Schulhaus ist unter den publizierten Referenzen allerdings nicht ausgewiesen; für einen Eignungsnachweis stellt die Fürer AG auf Anfrage vergleichbare Objekte zusammen.

Auf Wunsch den technischen Teil: periodische Kontrolle und Hygieneinspektion der Lüftungsanlagen nach der Hygienerichtlinie für Lüftungsanlagen, Temperaturüberwachung und Beprobung im Trinkwarmwasser nach der Trinkwasserrichtlinie, Funktionskontrollen und integrale Tests der Brandfallsteuerungen nach der Brandschutzerläuterung. Die rechtliche Verantwortung bleibt bei der Eigentümerschaft; die Fürer AG liefert Ausführung, Messwerte und Dokumentation. Mehr dazu unter Wartung.

Ja. Die Vergabestelle darf nicht verlangen, dass Referenzen aus öffentlichen Aufträgen stammen – private Objekte sind grundsätzlich gleichwertig (die Rechtsprechung dazu ist noch nicht gefestigt). Massgebend ist die Vergleichbarkeit nach Grösse, Nutzungsart und technischer Anforderung. Referenzblätter mit Ansprechperson der Bauherrschaft stellen wir Ihnen gerne zusammen und nennen passende Vergleichsobjekte für Ihr Vorhaben. Telefon 071 858 20 10 oder Offerte anfragen.

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