Öffentliche und gewerbliche Bauten: Beschaffung und Sanierung im laufenden Betrieb
Eine Schule, ein Heim oder ein Betrieb kann für eine Sanierung nicht schliessen. Und bevor gebaut wird, muss richtig ausgeschrieben werden. Beides gehört bei uns zum Alltag – von der Klinik bis zum Werkhof.
Hier erklären wir, worauf es bei der Vergabe ankommt und wie eine Sanierung gelingt, ohne Unterricht, Pflege oder Produktion zu stören.
Das Wichtigste in Kürze
Was Vergabestellen und Betriebsleitungen vor dem Start wissen sollten.
-
Baunebengewerbe
Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär zählen zum Baunebengewerbe – es gelten die tieferen Schwellenwerte, und zwar je Gewerk. -
Das vorteilhafteste Angebot
Bewertet werden auch Qualität, Termine, Lebenszykluskosten und Nachhaltigkeit. Nur über den Preis darf bei einer Sanierung im Bestand nicht entschieden werden. -
Private Referenzen zählen
Erfahrung mit öffentlichen Aufträgen darf nicht verlangt werden – vergleichbare private Objekte sind gleichwertig. -
Beschaffung ist der kritische Pfad
Nicht der Einbau bestimmt den Termin, sondern die Lieferfrist des Wärmeerzeugers. Etappen und Provisorien gehören deshalb vor die Ausschreibung.
Die aktuellen Schwellenwerte finden Sie unter Zahlen und Förderung.
So unterstützen wir Sie
Von der Vergabe bis zur Wartung der Gemeindeliegenschaften.
-
Für öffentliche Auftraggeber
Eignung und Nachweise.
Was Sie vor einer Vergabe über uns wissen müssen – mit allen Unterlagen auf Anfrage.
-
Referenzen öffentliche Bauten
Erfahrung im laufenden Betrieb.
Werkhof Mörschwil, Geriatrische Klinik St.Gallen, Kornhaus Romanshorn und weitere.
-
Wartung und Rahmenverträge
Für den ganzen Bestand.
Schulhäuser, Turnhallen, Verwaltung und Werkhof in einem Vertrag – mit lückenlosen Nachweisen.
Ihr Ansprechpartner
-
Markus Fürer
Inhaber und Geschäftsführer
Heizungszeichner EFZ
dipl. Ing. FH HLKK
Lehrlingsausbildner
Häufige Fragen
Offen oder selektiv ab CHF 250'000 ohne MwSt, weil Heizung, Lüftung, Klima und Sanitär zum Baunebengewerbe zählen. Darunter ist das Einladungsverfahren möglich, unter CHF 150'000 die freihändige Vergabe.
Nein. Private Referenzen zählen vollwertig; massgebend ist die Vergleichbarkeit nach Grösse, Nutzung und technischer Anforderung.
Der Zuschlag geht nicht automatisch an das günstigste Angebot. Bewertet werden auch Lebenszykluskosten, Nachhaltigkeit und Plausibilität. Nur bei standardisierten Leistungen darf der Preis allein entscheiden.
In aller Regel ja. Laute und versorgungsunterbrechende Arbeiten legen wir in die Ferien, eine mobile Heizzentrale überbrückt die Übergangszeit. Etappen und Provisorien sollten vor der Ausschreibung feststehen.
Ihr Vorhaben in guten Händen
Sie planen eine Ausschreibung oder Sanierung? Wir beraten Sie zu Etappen, Provisorien und Terminen – und stellen die verlangten Nachweise zusammen. Telefon 071 858 20 10.
Zuletzt geprüft am
