Gewerbe- und Industriekälte: Welche Pflichten Betreiber wirklich haben
Ab mehr als 3 kg Kältemittel müssen Sie Ihre gewerbliche Kälteanlage beim Bundesamt für Umwelt melden und ein Wartungsheft führen – auch bei Ammoniak, CO₂ oder Propan. Bei klimaschädlichen, in der Luft stabilen Kältemitteln kommt die periodische Dichtigkeitskontrolle durch eine Fachperson mit Bewilligung dazu. Eine eigene Bewilligung für die Kälteanlage braucht es nicht; geregelt ist, welche Kältemittel in welchen Anlagen noch zulässig sind.
Hier finden Sie Ihre Pflichten, die Kältemittel mit Zukunft, die Verschärfung ab 2027, das Potenzial der Abwärme und die Vorbereitung auf einen Ausfall. Meldung, Wartungsheft und Kontrolltermine übernehmen wir auf Wunsch für Sie.
Das Wichtigste in Kürze
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Füllmenge zählt
Die Pflichten hängen an der Kältemittelmenge, nicht an der Kälteleistung. Die Grenze liegt bei mehr als 3 kg. -
Nachweis ist alles
Bei Kontrollen wird selten die Technik beanstandet, sondern die Dokumentation. Was nicht festgehalten ist, gilt als nicht erfolgt. -
Kältemittel mit Ablaufdatum
R404A und R507A dürfen nur noch regeneriert nachgefüllt werden, ab 2030 gar nicht mehr. Ab 2027 werden die Regeln für neue Anlagen deutlich strenger. -
Abwärme nutzen
Eine Kälteanlage gibt rund doppelt so viel Wärme ab, wie sie Strom braucht – ideal für Warmwasser.
Ihre Pflichten als Betreiber
Diese Pflichten gelten für stationäre Anlagen mit mehr als 3 kg Kältemittel.
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Anlage melden
Über das Meldeportal des Bundesamts für Umwelt, innert drei Monaten nach Inbetriebnahme und ebenso nach Ausserbetriebnahme. Änderungen an Standort, Leistung, Kältemittel, Füllmenge oder Inhaberschaft melden Sie umgehend. Die vergebene Identifikationsnummer wird dauerhaft an der Anlage angebracht. -
Wartungsheft führen
Nach jedem Eingriff: Datum, Arbeiten, Ergebnis der Dichtigkeitskontrolle, entnommene und eingefüllte Menge und Art des Kältemittels, Fachfirma, Name und Unterschrift. Das Wartungsheft gehört Ihrem Betrieb – wichtig beim Wechsel des Servicepartners. -
Dichtheit kontrollieren
Pflicht bei in der Luft stabilen Kältemitteln. Am Standort zusammengebaute Anlagen erstmals nach zwei Jahren, ein Jahr später erneut, dann jährlich. Werkgefertigte Kompaktgeräte nach sechs, dann nach vier Jahren, danach alle zwei Jahre. Grosse Anlagen ab 500 t CO₂-Äquivalent brauchen zusätzlich ein Leckage-Erkennungssystem. -
Fachbewilligung verlangen
Kontrolle, Installation, Wartung und Entsorgung dürfen nur Personen mit Fachbewilligung ausführen. Ohne sie ist eine Kontrolle formell wertlos. Fragen Sie bei jeder Offerte danach – unsere Kältetechniker verfügen über diese Bewilligung. -
Fachgerecht entsorgen
Kältemittel sind Sonderabfall. Bei der Ausserbetriebnahme wird festgehalten, wer das zurückgewonnene Kältemittel übernimmt. -
Keine Anlagenbewilligung
Ein Gesuch ist nicht nötig. Verlangen Sie aber in der Offerte die schriftliche Bestätigung, dass Anwendung, Leistung und Kältemittel zusammen zulässig sind – bei uns gehört sie dazu. Bau-, Brandschutz- und Gewässerschutzbewilligungen der Gemeinde bleiben davon unberührt.
Für natürliche Kältemittel gilt die Kontrollpflicht nicht, Meldung und Wartungsheft dagegen schon; der Branchenverband empfiehlt die Kontrolle trotzdem für alle Anlagen über 3 kg. Bei einer Kontrolle durch die Behörde sollten Meldebestätigung, Wartungsheft, Kontrollprotokolle, Fachbewilligungen, Kältemittelbilanz, Anlagendokumentation, Temperaturaufzeichnungen, Entsorgungsnachweise und der Unterhaltsvertrag in einem Ordner bereitliegen.
Welche Kältemittel Zukunft haben
Massgebend ist das Treibhauspotenzial (GWP) zusammen mit Anwendung und Kälteleistung. Natürliche Kältemittel lösen das Klimaproblem – und verlangen dafür besondere Sicherheitsmassnahmen.
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R404A und R507A
GWP rund 3'900 – auslaufend
Typisch für ältere Gewerbekälte. Nachfüllen nur noch mit regeneriertem Kältemittel, ab 2030 verboten. R410A und R134a sind ebenfalls eingeschränkt.
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R744 (CO₂)
GWP 1 – Standard bei Neuanlagen
Ungiftig und nicht brennbar, arbeitet aber mit rund 80 bis 90 bar statt 30 bis 40 bar. Das betrifft Leitungen, Armaturen, Druckentlastung und die Qualifikation des Servicepersonals. Faustregel: Rückkühltemperatur unter 35 °C halten.
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R290 (Propan)
GWP 3 – hoch entflammbar
Für Kleinkälte und Wärmepumpen. Im Freien ohne Mengengrenze, innen bis unter 5 kg mit Zusatzmassnahmen. Im Gefahrenbereich keine Zündquellen; ab 1,5 kg nur geprüftes Fachpersonal.
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R717 (Ammoniak)
GWP 0 – für Industrie- und Prozesskälte
Gering brennbar, aber hoch giftig: eigener Maschinenraum, Gaswarnanlage, Notlüftung, Notausschaltung ausserhalb des Raums und ein Einsatzkonzept mit der Feuerwehr. Wirtschaftlich ab rund 200 kW Kälteleistung.
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R32 und andere A2L
GWP 675 und tiefer – schwer entflammbar
Für Klimakälte und Wärmepumpen. Innenaufstellung bis unter 25 kg mit Massnahmen möglich. R1234ze für grosse Flüssigkeitskühler wird ab 2032 eingeschränkt.
Bei brennbaren Kältemitteln braucht das Personal zusätzlich zur Fachbewilligung eine Sicherheitsschulung; Gaswarnanlagen lösen bei 10 und 20 Prozent der unteren Explosionsgrenze aus.
Was sich ab 1. Januar 2027 ändert
Schon heute ist je Anwendung und Leistung festgelegt, wie klimaschädlich ein neu eingesetztes Kältemittel sein darf. Ab 2027 werden diese Grenzen deutlich strenger – wer jetzt ersetzt, plant am besten schon danach.
| Anwendung | Kälteleistung | Regel ab 2027 |
|---|---|---|
| Gebäude- und Prozesskühlung | bis 12 kW | GWP höchstens 150 |
| Gebäude- und Prozesskühlung | 12–200 kW | geschlossene Systeme und Direktverdampfung GWP 150, übrige GWP 750 |
| Gebäude- und Prozesskühlung | über 200 kW | stabile Kältemittel verboten |
| Lebensmittelkühlung Plus | über 12 kW | stabile Kältemittel verboten |
| Lebensmittelkühlung Minus/Tiefkühlung | über 8 kW | stabile Kältemittel verboten |
| Wärmepumpen | über 250 kW Heizleistung | stabile Kältemittel verboten |
Weitere Stufen folgen 2032 und 2035. Bestehende Anlagen dürfen weiterbetrieben und repariert werden – die praktische Grenze sind Verfügbarkeit und Preis des Kältemittels. Natürliche Kältemittel sind die Lösung ohne Ablaufdatum.
Abwärme und Effizienz: Was Ihre Anlage hergeben kann
Ohne Rückgewinnung geht die Abwärme über den Rückkühler verloren. Nutzbar ist sie auf zwei Stufen: Das Heissgas liefert mit rund 110 °C wenig Wärme auf hohem Niveau – ideal zum Nachwärmen von Warmwasser. Der grössere Teil fällt bei der Kondensation tiefer an, etwa bei 50 °C, für Vorwärmung, Heizungsunterstützung oder Prozesswasser. Unter günstigen Bedingungen sparen Sie rund 50 kWh pro Kubikmeter Warmwasser. Am meisten lohnt sich das in Gastronomie, Personalrestaurants, Metzgereien und Bäckereien.
Bis zu 80 Prozent der Lebenszykluskosten einer Kälteanlage fallen im Betrieb an. Wirksam sind tiefere Verflüssigungs- und höhere Verdampfungstemperaturen, drehzahlgeregelte Verdichter, Unterkühlung und Türen an Kühlregalen, die bis zu 45 Prozent der Energiekosten sparen. Wärmerückgewinnung scheitert meist an der fehlenden Abnahme: Wir planen Kälte, Heizung und Sanitär gemeinsam, damit die Wärme auch genutzt wird.
Effiziente Kälteanlagen und Abwärmenutzung fördert der Bund über das Stromeffizienz-Programm ProKilowatt; das Gesuch muss vor der Umsetzung eingereicht werden. Binden Sie die Abwärme in eine neue Heizung ein, lohnt sich ein Blick in den Ratgeber zu den Fördergeldern.
Warnzeichen: Wann Sie handeln sollten
Kälteanlagen fallen selten ohne Vorwarnung aus. Die aussagekräftigste Kennzahl steht im Wartungsheft: die jährlich nachgefüllte Kältemittelmenge.
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Verdichter läuft dauernd
Hinweis auf Kältemittelverlust oder verschmutzten Verflüssiger. Der Stromverbrauch steigt, der Verdichter droht auszufallen. -
Vereister Verdampfer
Abtauung defekt, zu wenig Luft oder Kältemittelmangel – Leistungsverlust und Wasserschaden beim Abtauen. -
Ölspuren an Verschraubungen
Wo Öl austritt, entweicht Kältemittel. Das löst Nachfüllen und im Wiederholungsfall eine Beanstandung aus. -
Schwankende Kühlraumtemperatur
Regelung, Fühler, Türdichtung oder Vereisung – mit Abweichungen in der Selbstkontrolle und Risiko für die Ware. -
Häufiges Takten
Falsch eingestellte Regelung, Überdimensionierung oder Kältemittelmangel. Folge: Verschleiss bis zum Wicklungsschaden. -
Lauter, heisser Rückkühler
Verschmutzte Lamellen oder defekter Ventilator führen zu Hochdruckstörung und Notabschaltung.
Reparieren oder ersetzen? Entscheidend sind Kältemittel, Ersatzteilverfügbarkeit, Energieverbrauch und der regulatorische Horizont. Treffen zwei davon zu, ist eine Reparatur nur noch eine Überbrückung. Eine R404A-Anlage mit grösserem Verlust lässt sich heute kaum noch wirtschaftlich instand stellen. Oft sinnvoll ist eine Erneuerung in Etappen – siehe Sanierung im laufenden Betrieb.
Vorbereitet, wenn die Kälte ausfällt
In einer Metzgerei, Bäckerei oder einem Spital ist ein Kälteausfall vor allem ein wirtschaftliches Ereignis. Diese fünf Punkte gehören vorbereitet.
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Alarmierung
Grenzwertüberschreitungen gehen automatisch an festgelegte Personen, mit Eskalation, wenn niemand quittiert. Die Temperatur wird im Kühlgut gemessen, mit kalibrierter Messkette und automatischer Aufzeichnung für die Selbstkontrolle.
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Fernüberwachung
Temperaturen und Störmeldungen sind aufgeschaltet – so weiss der Servicetechniker schon vor der Anfahrt, was er mitbringen muss.
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Reaktionszeit im Vertrag
Zugesicherte Zeit bis zur Rückmeldung und bis zum Eintreffen, auch ausserhalb der Bürozeiten. Unser Kundendienst ist an 365 Tagen im Jahr im Einsatz.
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Notkühlung
Umlagerungsflächen, Bezug von Trockeneis oder ein mobiles Kühlaggregat mit Anschlusspunkt und Stromreserve sind vorgesehen.
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Klarer Ablauf
Festgelegt ist, wer über Umlagerung oder Entsorgung entscheidet, wie der Vorfall protokolliert wird und wann die Lebensmittelkontrolle informiert wird.
So unterstützen wir Sie
Ein guter Unterhaltsvertrag deckt Pflichten, Effizienz und Verfügbarkeit ab: Dichtigkeitskontrolle im vorgeschriebenen Intervall, Wartungsheft und Meldungen, Reinigung und Funktionskontrolle, Kalibrierung der Temperaturmessung, Auswertung der Betriebsdaten, Prüfung der Sicherheitseinrichtungen und ein jährlicher Zustandsbericht.
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Kälteanlagen
Planung, Bau und Ersatz von Gewerbe- und Industriekälte – mit Kältemitteln, die auch die nächsten Verschärfungen überstehen.
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Serviceabo
Kontrollen, Wartungsheft und Meldungen termingerecht erledigt – Sie müssen nicht daran denken.
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Notfall
Wenn die Kühlung ausfällt, sind wir an 365 Tagen im Jahr für Sie da.
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Beratung und Planung
Wir beurteilen Ihre bestehende Anlage und zeigen, ob sich Reparatur, Ersatz oder Abwärmenutzung lohnt.
Ihre Ansprechpersonen
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Ralf Metzger
Abteilungsleiter Heizung und Kälte; Projektleiter Heizung und Kälte
Projektleiter Heizung
Gebäudetechnikplaner EFZ -
Mike Riedl
Serviceleiter
Chefmonteur Lüftung EFZ
Lufthygiene-Inspektor nach VDI 6022 Kategorie A
Fachbewilligung Kältemittel, Lehrlingsausbildner
Häufige Fragen
Ja, der Weiterbetrieb bleibt erlaubt. Kältemittel mit einem GWP ab 2'500 – dazu R404A und R507A – dürfen aber nur noch regeneriert nachgefüllt werden, ab 2030 gar nicht mehr. Bei einem grösseren Verlust ist eine Reparatur deshalb selten noch sinnvoll.
Eine allgemeine Kühltemperatur gibt es nicht. Lebensmittel müssen so kühl gelagert werden, dass sich Krankheitserreger möglichst nicht vermehren. Produktbezogen gelten etwa –18 °C für Tiefgefrorenes, 2 °C für Hackfleisch, 4 °C für Geflügel, 7 °C für Fleisch von Huftieren und höchstens 5 °C im Verkauf.
Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Abteilung Chemikalien – nicht das Amt für Wasser und Energie. Die Kantone können eigene Kontrollhäufigkeiten festlegen.
Ja. Das Wartungsheft gehört Ihrem Betrieb und geht mit. Wichtig ist, dass es lückenlos seit der Inbetriebnahme geführt ist – sonst ist die Nachweiskette unterbrochen.
Grossverbraucher im Kanton St.Gallen müssen ihren Energieverbrauch analysieren und zumutbare Massnahmen umsetzen – über eine Zielvereinbarung mit dem Bund oder eine Energieverbrauchsanalyse. Genutzte Abwärme aus der Kälteanlage zählt auf beiden Wegen.
Ihr Vorhaben in guten Händen
Sie möchten Ihre Kälteanlage beurteilen lassen oder brauchen eine Offerte für Ersatz oder Unterhalt? Unser Kundendienst in Mörschwil hilft Ihnen gern weiter – Telefon 071 858 20 10.
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