Das Wichtigste in Kürze

  • Das Grundstück entscheidet

    Wo eine Erdsonde zulässig und finanzierbar ist, liefert sie mehr Effizienz. Sonst ist die Luft/Wasser-Wärmepumpe die Standardlösung.
  • Gesamtkosten statt Offertpreis

    Die Erdsonde kostet mehr in der Anschaffung, aber weniger im Betrieb – und die Sonde hält rund 50 Jahre.
  • Lärm am Nachbarfenster

    In der Wohnzone gilt nachts 45 dB(A) – gemessen am offenen Fenster des Nachbarn, nicht am Gerät.
  • Erdsonde nur mit Bewilligung

    Die Erdwärmesondenkarte des Kantons zeigt, ob und unter welchen Auflagen auf Ihrer Parzelle gebohrt werden darf.

Die drei Systeme im Vergleich

Richtwerte von EnergieSchweiz für ein Einfamilienhaus, Vollkosten inklusive Installation.

KriteriumLuft/WasserErdsondeGrundwasser
InvestitionCHF 45'000 bis 60'000CHF 55'000 bis 80'000im Einzelfall zu ermitteln
Betriebskosten pro JahrCHF 1'000 bis 1'600CHF 800 bis 1’400tiefer als Erdsonde
COP-Richtwert3.0–3.54.0–4.54.5–5.0
LebensdauerWärmepumpe ≥ 20 JahreWärmepumpe ≥ 20 Jahre, Sonde rund 50 JahreWärmepumpe ≥ 20 Jahre
PlatzbedarfAussengerät oder InnenaufstellungBohrfeld mit Zufahrt für das BohrgerätFörder- und Schluckbrunnen
BewilligungBaugesuch mit Energie- und Lärmschutznachweiszusätzlich Bewilligung zum GewässerschutzKonzession, Bewilligung, öffentliche Auflage
Lärmja, Ventilator im Freiennein, Gerät im Technikraumnein

Die Luft/Wasser-Wärmepumpe funktioniert bis –20 °C Aussentemperatur. Je kälter die Luft, desto mehr Strom braucht sie aber – genau dann, wenn Sie am meisten Wärme brauchen. Die Erdsonde arbeitet das ganze Jahr mit einer fast gleichbleibenden Quellentemperatur.

Was kostet welches System über 20 Jahre?

EnergieSchweiz rechnet für ein Einfamilienhaus über 20 Jahre: Luft/Wasser CHF 79'908 total oder CHF 4'344 pro Jahr, Erdsonde CHF 88'726 total oder CHF 4'090 pro Jahr. Die Totalsumme enthält bei der Erdsonde die einmalige Bohrung. Weil die Sonde rund 50 Jahre hält, fällt sie beim Ersatz der Wärmepumpe nach 20 Jahren kein zweites Mal an – deshalb sind die Jahreskosten tiefer.

Für Sie heisst das: Halten Sie die Liegenschaft langfristig, zählen die Jahreskosten. Verkaufen Sie absehbar oder haben Sie ein festes Budget, zählt die Investition. Der höhere Förderbeitrag für die Erdsonde deckt die Mehrkosten der Bohrung übrigens nur teilweise – sie rechnet sich über den Betrieb. Die Beiträge erklärt der Ratgeber Fördergelder in der Ostschweiz, die aktuellen Richtwerte stehen unter Zahlen und Förderung.

Wie laut darf eine Luft/Wasser-Wärmepumpe sein?

Für neue Anlagen gilt der strengere Planungswert. Gemessen wird in der Mitte des offenen Fensters des nächsten Schlaf- oder Wohnraums – meist beim Nachbarn.

ZonePlanungswert Tag / Nacht
Zone mit erhöhtem Ruhebedürfnis50 / 40 dB(A)
Wohnzone55 / 45 dB(A)
Mischzone60 / 50 dB(A)
Industriezone65 / 55 dB(A)

Tag: 7–19 Uhr, Nacht: 19–7 Uhr. Welche Stufe für Ihre Parzelle gilt, steht im Zonenplan der Gemeinde – zwischen Wohn- und Mischzone liegen nachts fünf Dezibel Spielraum.

So halten wir Ihre Wärmepumpe leise

Seit Ende 2024 dürfen zusätzliche Lärmschutzmassnahmen nur verlangt werden, wenn sie zusammen mindestens 3 dB bringen und höchstens 1 % der Investition kosten. Massgebend ist neu die Lautstärke bei +2 °C statt des Maximalwerts. Bewährt hat sich diese Reihenfolge:

  1. Innenaufstellung prüfen

    Das Gerät steht im Technikraum, nur die Luftkanäle führen nach aussen – die wirksamste Massnahme, im Neubau auch die günstigste.

  2. Leises Gerät wählen

    Zwischen zwei Geräten derselben Leistung liegen oft mehrere Dezibel.

  3. Standort klug wählen

    Abstand zum nächsten Fenster, Ausrichtung des Ventilators, keine reflektierenden Ecken.

  4. Flüstermodus nachts

    Gilt nur, wenn dabei mindestens die Hälfte der Heizleistung verfügbar bleibt.

  5. Nachbarn früh informieren

    Standort und Ergebnis des Nachweises vor der Baueingabe besprechen – der beste Schutz vor einer Einsprache.

Lärmschutznachweis: Pflicht für Bewilligung und Förderung

Den Lärmschutznachweis erstellen wir mit dem Berechnungswerkzeug der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz und reichen ihn mit Baugesuch und Energienachweis bei der Gemeinde ein. Im Kanton St.Gallen ist er zugleich Voraussetzung für den Förderbeitrag. Weil das Fördergesuch vor Baubeginn eingereicht sein muss, gehört der Nachweis in die Planung, zusammen mit der Gerätewahl.

Der Nachweis ist eine Prognose. Bleibt die Reserve zum Planungswert unter etwa zwei Dezibel, prüfen wir Standort oder Gerät lieber noch einmal, statt auf eine spätere Kontrollmessung zu hoffen.

Erdsonde: Was die Karte des Kantons zeigt

Eine Erdwärmesonde braucht im Kanton St.Gallen eine Bewilligung des Amts für Wasser und Energie. Ein Blick in die Erdwärmesondenkarte im Geoportal ist deshalb der erste Schritt – noch vor jeder Kostenschätzung.

  • Gelb

    Zulässig

    Mit Bewilligung. Ab mehr als 250 m Bohrtiefe zusätzlich mit hydrogeologischer Vorabklärung.

  • Braun

    Bedingt zulässig

    Bewilligung und in jedem Fall eine hydrogeologische Vorabklärung – ein eigener Planungsschritt mit eigenem Zeitbedarf.

  • Rot

    In der Regel nicht zulässig

    Abklärung direkt beim Kanton. Meist erübrigt sich die Systemdiskussion.

Grund ist der Gewässerschutz: Eine unsachgemässe Bohrung kann Grundwasserschichten verbinden. Wir und unsere Bohrpartner halten die Fachregeln ein und klären Gebühren und Verfahrensdauer im Einzelfall mit dem Kanton.

Wann kommt eine Grundwasser-Wärmepumpe infrage?

Die Grundwasser-Wärmepumpe ist das effizienteste System: Sie entnimmt über einen Förderbrunnen Grundwasser, kühlt es um wenige Grad ab und gibt es über einen Schluckbrunnen zurück. Weil sie ein öffentliches Gewässer nutzt, braucht sie eine Konzession des Kantons, eine Bewilligung zum Gewässerschutz und eine öffentliche Auflage in der Gemeinde; Entnahmemenge und Temperaturdifferenz werden festgelegt.

Für ein einzelnes Einfamilienhaus lohnt sich dieser Aufwand selten. Interessant wird Grundwasser bei Mehrfamilienhäusern, Arealen und Nichtwohnbauten.

Prüfliste: So treffen Sie die Systemwahl sicher

Geordnet von der harten Ausschlussbedingung bis zur persönlichen Präferenz. Die Vorlauftemperatur Ihrer Heizkörper verbessert jedes System – wie Sie sie ermitteln, steht im Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.

  1. Erdwärmesondenkarte prüfen

    Rot schliesst die Erdsonde in der Regel aus, braun bedeutet Vorabklärung.

  2. Grundstück und Zufahrt prüfen

    Ein Bohrgerät braucht Zufahrt und Stellfläche. Bei enger oder vollständig unterbauter Parzelle scheidet die Bohrung praktisch aus.

  3. Zone und Nachbarabstand klären

    Enge Verhältnisse in der Wohnzone sprechen für Innenaufstellung oder Erdsonde.

  4. Vorlauftemperatur kennen

    Ein tiefer Vorlauf verbessert die Luft/Wasser-Variante überproportional und verkleinert den Vorsprung der Erdsonde.

  5. Budget und Haltedauer festlegen

    Sie entscheiden, ob Sie mit Total- oder Jahreskosten rechnen.

  6. Zeitplan aufstellen

    Lärmschutznachweis vor dem Fördergesuch, Fördergesuch vor Baubeginn, Vorabklärung vor der Erdsonden-Bewilligung. Bei der Erdsonde bestimmt die Vorlaufzeit den Termin, nicht die Lieferfrist.

So unterstützen wir Sie

Von der Systemwahl über Energie- und Lärmschutznachweis bis zur Inbetriebnahme.

  • Beratung und Planung

    Der Systementscheid.

    Wir vergleichen die Varianten für Ihr Grundstück und rechnen Investition und Jahreskosten durch.

  • Wärmepumpe

    Luft, Erde oder Wasser.

    Wir klären, welche Wärmequelle bei Ihnen möglich ist, und realisieren die Anlage mit unseren Bohrpartnern.

  • Heizungsersatz

    Alles aus einer Hand.

    Nachweise, Gesuche, Ausbau der alten Heizung und Inbetriebnahme der neuen.

Ihr Ansprechpartner für die Systemwahl

  • Andreas Stätter, Ansprechpartner Planung, Energieberatung, Solar, Photovoltaik und Holzfeuerung; Projektleiter HLKKS bei der Fürer AG

    Andreas Stätter

    Ansprechpartner Planung, Energieberatung, Solar, Photovoltaik und Holzfeuerung; Projektleiter HLKKS

    Projektleiter HLKKS
    Zimmerer, dipl. Ing. (FH) Gebäudetechnik und -klimatik

    Nachricht senden 071 858 20 10

Häufige Fragen

Ja, Luft/Wasser-Wärmepumpen funktionieren bis –20 °C Aussentemperatur. Die Effizienz sinkt bei Kälte, weil der Temperaturhub wächst. Eine tiefe Vorlauftemperatur der Heizung wirkt dem entgegen.

Im Baubewilligungsverfahren ist eine Einsprache grundsätzlich möglich. Am besten vermeiden Sie sie, indem Sie Standort, Gerät und Ergebnis des Lärmschutznachweises vor der Baueingabe mit den direkten Nachbarn besprechen. Wir bereiten die Unterlagen dafür auf.

Der Kanton St.Gallen fördert eine Luft/Wasser-Wärmepumpe bis 20 kWth mit CHF 2'800, eine Erdsonden- oder Grundwasser-Wärmepumpe mit CHF 6'000. Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht sein. Alles Weitere im Ratgeber zu den Fördergeldern.

Ja. Der Kanton fördert ein Messgerät, das Stromverbrauch und erzeugte Wärme über die Jahre zeigt – unabhängig vom System. Wer sich wegen der Effizienz für ein System entscheidet, sollte sie danach auch messen können.

Grössere Anlagen erhalten einen Grundbeitrag plus einen Zuschlag je kWth; insgesamt wird höchstens die Hälfte der Investition gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern, Arealen und Nichtwohnbauten wird zudem die Grundwasser-Wärmepumpe interessant.

Ihr Vorhaben in guten Händen

Sie schwanken zwischen Luft/Wasser und Erdsonde? Wir prüfen Ihr Grundstück, klären Lärm und Bewilligung und rechnen beide Varianten für Sie durch. Telefon 071 858 20 10.

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