Betrieb und Unterhalt: Was Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen beachten müssen
Mit der Inbetriebnahme beginnt die Verantwortung: Warmwasser muss hygienisch sein, Lüftungsanlagen müssen inspiziert, Brandfallsteuerungen getestet und Kälteanlagen kontrolliert werden. Viele Eigentümer und Betriebe erfahren davon erst, wenn die Kontrolle kommt.
In unserem Service erleben wir das täglich. Hier zeigen wir Ihnen, was gilt – und wie wir Ihnen die Arbeit abnehmen.
Das Wichtigste in Kürze
Diese Pflichten betreffen die meisten Gebäude mit Duschen, Lüftung oder Kühlung.
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Trinkwarmwasser
Bewährt sind 60 °C am Speicher, 55 °C in der Verteilung und 50 °C an der Zapfstelle. Betroffen sind alle Duschen, die nicht rein privat genutzt werden – auch in vermieteten Wohnungen. -
Lüftungshygiene
Hygieneinspektion alle zwei Jahre mit, alle drei Jahre ohne Luftbefeuchtung – die erste schon bei der Inbetriebnahme. -
Brandfallsteuerungen
Integrale Tests je nach Risiko alle zwei, vier oder sechs Jahre. -
Kälteanlagen
Ab mehr als 3 kg Kältemittel: Meldung, Wartungsheft und Dichtigkeitskontrolle durch Fachpersonen mit Bewilligung.
Verantwortlich ist immer die Betreiberschaft – bei Schulen der Schulträger, in Kliniken die Leitung, im Betrieb der Arbeitgeber. Die Arbeit können Sie uns übergeben.
So entlasten wir Sie
Pflichten lassen sich einzeln erfüllen – oder einfach an uns übergeben.
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Wartung
Alle Anlagen im Blick.
Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme und zeigen Ihnen, wo Ihre Anlagen stehen.
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Serviceabo
Termine und Nachweise.
Feste Termine, Protokoll nach jedem Einsatz, Vorrang bei Störungen.
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Lüftungsanlagen
Hygiene und Filter.
Hygieneinspektion, Reinigung, Filterwechsel und Brandschutzkontrollen.
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Korrosionsschutz
Gutes Heizungswasser.
Analyse, Aufbereitung und Spülung – damit die Heizung von innen gesund bleibt.
Ihr Ansprechpartner im Service
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Mike Riedl
Serviceleiter
Chefmonteur Lüftung EFZ
Lufthygiene-Inspektor nach VDI 6022 Kategorie A
Fachbewilligung Kältemittel, Lehrlingsausbildner
Häufige Fragen
Vorgeschrieben ist das Ergebnis: Das Duschwasser muss frei von gefährlichen Legionellenmengen sein. Bewährt haben sich 60 °C am Speicher, 55 °C in der Verteilung, 50 °C an der Zapfstelle und höchstens 25 °C im Kaltwasser.
Alle zwei Jahre bei Anlagen mit Luftbefeuchtung, alle drei Jahre ohne – die erste Inspektion vor oder kurz nach der Inbetriebnahme. Zusätzlich nach Wassereintritt, Bauarbeiten, längerem Stillstand oder Geruchsklagen.
Die Betreiberschaft, nicht der Servicebetrieb. Ein Wartungsvertrag übernimmt die Arbeit, nicht die Verantwortung. Deshalb erhalten Sie nach jedem Einsatz Protokolle, die Sie aufbewahren sollten.
Ab mehr als 3 kg Kältemittel – unabhängig von der Art. Massgebend ist die Füllmenge, nicht die Kälteleistung.
Je nach Risiko alle zwei, vier oder sechs Jahre. Getestet wird das Zusammenspiel aller beteiligten Anlagen. Die Risikostufe ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept Ihres Gebäudes.
Ihr Vorhaben in guten Händen
Sie möchten wissen, welche Pflichten für Ihre Anlagen gelten? Wir machen eine Bestandsaufnahme und erstellen Ihnen einen Wartungsplan. Telefon 071 858 20 10.
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