Auf einen Blick

  • Ehrlicher Systemvergleich – Wärmepumpe, Holz oder Fernwärme, je nachdem, was Ihr Gebäude braucht
  • Förderung – CHF 2'800 bzw. CHF 6'000 für eine Wärmepumpe bis 20 kWth im Kanton St.Gallen
  • Alles aus einer Hand – Baugesuch, Energienachweis und Fördergesuch übernehmen wir
  • Kundendienst an 365 Tagen – auch wenn es im Winter einmal eilt

Unsere Heizungslösungen

Ob Neubau oder Ersatz im bewohnten Haus – wir planen, installieren und betreuen Ihre Heizung.

  • Wärmepumpe

    Heizen mit Umweltwärme.

    Aus Aussenluft, Erdreich, Grundwasser oder einem Eisspeicher – effizient, gefördert und zukunftssicher.

  • Heizungsersatz

    Von Öl oder Gas zu erneuerbar.

    Wir begleiten Sie vom ersten Gespräch bis zur neuen Anlage – mit Förderung, Bewilligung und möglichst kurzer Umbauzeit.

  • Holzheizung

    Heimischer Brennstoff.

    Stückholz, Pellets oder Schnitzel – ideal, wo hohe Temperaturen gefragt sind oder mehrere Gebäude gemeinsam heizen.

  • Wartung und Service

    Damit es warm bleibt.

    Regelmässige Wartung verlängert die Lebensdauer und senkt die Energiekosten. Bei Störungen sind wir schnell vor Ort.

Welches System passt zu Ihrem Gebäude?

Für ein Haus mit guter Dämmung und tiefer Vorlauftemperatur ist die Wärmepumpe meist die wirtschaftlichste Lösung. Braucht Ihr Heizsystem höhere Temperaturen, haben Sie eigenes Holz oder liegt Ihr Haus an einem Wärmenetz, kommen Holzfeuerung oder Fernwärme in Frage. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede:

SystemEignungInvestitionBetriebBemerkung
Wärmepumpe Luft/WasserGebäude mit Aufstellplatz aussen oder innen, Vorlauf bis rund 50 °CCHF 45'000 bis 60'000 Vollkosten im Einfamilienhaus (EnergieSchweiz)CHF 1'000 bis 1'600 pro JahrBis –20 °C Aussentemperatur; Lärmschutznachweis nötig, in St.Gallen zugleich Fördervoraussetzung
Wärmepumpe Sole/Wasser (Erdsonde)hohem Wärmebedarf, Bohrzulassung nach Erdwärmesondenkarte, Wunsch nach KühlungCHF 55'000 bis 80'000 Vollkosten im Einfamilienhaus (EnergieSchweiz)CHF 800 bis 1’400 pro JahrBis zu ein Drittel weniger Strom als Luft/Wasser; Bewilligung des Amts für Wasser und Energie
Holzheizung (Stückholz, Pellets, Schnitzel)hohem Vorlauftemperaturbedarf, eigener Holzversorgung, Denkmalschutz, Nahwärmeabhängig von Lager, Austragung und Kamin – keine belastbare Schweizer VollkostenzahlBrennstoff plus Aufwand für Beschickung und AscheErfüllt als Hauptwärmeerzeuger die Standardlösung SL 2
FernwärmeGebäuden im Perimeter eines bestehenden oder geplanten NetzesAnschlusskosten nach Tarif des NetzbetreibersGrund- und Arbeitspreis nach TarifErfüllt als Anschluss die Standardlösung SL 5; geringster Platzbedarf
Gas oder Öl im BestandNachweis über eine Standardlösung oder die «St.Galler Lösung»tiefste Investition beim 1:1-Ersatzan den Brennstoffpreis gekoppeltKein generelles Verbot, aber Nachweispflicht; «St.Galler Lösung»: mindestens 20 Prozent erneuerbares Gas oder Öl über 20 Jahre

Was gilt beim Heizungsersatz im Kanton St.Gallen?

Die Regeln sind einfacher, als viele denken – und wir klären für Sie, was für Ihr Haus gilt.

  • Kein Verbot

    Öl- und Gasheizungen sind im Bestand nicht verboten. Eine funktionierende Heizung dürfen Sie weiter betreiben.
  • 10 Prozent weniger fossil

    Wer eine fossile Heizung ersetzt, muss den fossilen Energiebedarf um 10 Prozent senken – am einfachsten mit einer der elf Standardlösungen, etwa einer Wärmepumpe.
  • Viele Häuser sind befreit

    Gebäude mit Baubewilligung ab 1991, Minergie-Bauten und Häuser mit GEAK-Klasse D oder besser wählen ihre Heizung frei.

Mehr dazu im Ratgeber

Ihre Ansprechperson

  • Ralf Metzger, Abteilungsleiter Heizung und Kälte; Projektleiter Heizung und Kälte bei der Fürer AG

    Ralf Metzger

    Abteilungsleiter Heizung und Kälte; Projektleiter Heizung und Kälte

    Projektleiter Heizung
    Gebäudetechnikplaner EFZ

    Nachricht senden 071 858 20 10

Häufige Fragen

Nein. Im Kanton St.Gallen gibt es kein generelles Verbot für bestehende Öl- und Gasheizungen. Erst wenn Sie die Heizung ersetzen, muss der fossile Energiebedarf um mindestens 10 Prozent sinken – zum Beispiel mit einer Wärmepumpe. Gebäude mit Baubewilligung ab 1991, Minergie-Bauten und Häuser mit GEAK-Klasse D oder besser sind befreit.

Das hängt von der Vorlauftemperatur ab, nicht vom Baujahr. Kommt Ihr Heizsystem mit rund 50 °C aus, ist eine Wärmepumpe meist möglich – oft genügt es, einzelne Heizkörper zu vergrössern. Braucht es mehr, sind Holzfeuerung oder Fernwärme die besseren Wege. Wir prüfen das bei Ihnen vor Ort.

Der Umbau selbst dauert im Einfamilienhaus meist nur wenige Tage. Mehr Zeit brauchen Planung und Bewilligung: Rechnen Sie von der ersten Beratung bis zur Inbetriebnahme mit einigen Monaten – deshalb lohnt es sich, früh anzufangen.

Ja. Wir betreuen Ihre Heizung über die ganze Lebensdauer – von der regelmässigen Wartung über den Schutz vor Korrosion bis zum Störungsdienst. Unser Kundendienst ist unter 071 858 20 15 an 365 Tagen im Jahr erreichbar.

Von Mörschwil aus arbeiten wir im Raum St.Gallen, Rorschach und Goldach, am Bodensee, im Rheintal und bis Gossau, Herisau und Arbon. Grössere Projekte betreuen wir in der ganzen Ostschweiz.

Ihr Vorhaben in guten Händen

Welche Heizung zu Ihrem Haus passt, zeigt sich am besten vor Ort. Wir prüfen Wärmeabgabe, Platz und Standort und legen Ihnen eine klare Empfehlung mit Offerte vor. Telefon 071 858 20 10.

Offerte anfragen

Zuletzt geprüft am