Auf einen Blick

  • Publizierte Objekte vom Wohnhaus bis zur mehrteiligen Überbauung
  • Standorte in St.Gallen, Gossau SG, Goldach, Rorschach, Staad, Heerbrugg, Herisau, Romanshorn
  • Vier Kernthemen: Komfortlüftung, Trinkwarmwasser, Schallschutz, Arbeiten im bewohnten Zustand
  • Minergie: automatische Lufterneuerung und erneuerbare Wärme statt Öl und Gas

Projekte im Wohnbau

Überbauungen, Mehrfamilienhäuser und einzelne Wohnhäuser aus dem Portfolio.

Was ist in der Gebäudetechnik von Wohnbauten anders?

Im Wohnbau entscheidet nicht die Prozesssicherheit, sondern die Alltagstauglichkeit über die Qualität einer Anlage. Sechs Themen bestimmen das Ergebnis: Komfortlüftung, Trinkwarmwasser, Schallschutz, Arbeiten im bewohnten Zustand, Stockwerkeigentum und Minergie.

  • Komfortlüftung

    Dichte Gebäudehüllen brauchen eine kontrollierte Wohnungslüftung, sonst steigt die Raumluftfeuchte und mit ihr das Schimmelrisiko. Entscheidend für die spätere Zufriedenheit sind die Einregulierung der Volumenströme bei der Übergabe, die Zugänglichkeit der Filter und ein Schalldruckpegel, der im Schlafzimmer nicht auffällt. Mehr dazu unter Komfortlüftung.
  • Trinkwarmwasser

    Bei warmgehaltener Verteilung sind mindestens 55 °C auch im Rücklauf gefordert, an den Zapfstellen nach kurzer Zeit mindestens 50 °C; Kaltwasser darf 25 °C nicht überschreiten. Die Trinkwasserrichtlinie der Branche verlangt mit Zirkulation 60 °C am Austritt des Wassererwärmers – wir legen die Anlage so aus, dass beides erfüllt ist. In vermieteten Liegenschaften kommen die Selbstkontrolle und ein gesetzlicher Höchstwert für Legionellen im Duschwasser dazu.
  • Schallschutz

    Relevant sind drei Quellen: Wärmepumpen, Lüftungsgeräte und Abwasserleitungen. Aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen in der Wohnzone nachts 45 dB(A) am offenen Fenster des nächsten Schlafraums einhalten. Zusätzliche Schallschutzmassnahmen sind nur nötig, wenn sie spürbar wirken und verhältnismässig sind.
  • Arbeiten im bewohnten Zustand

    Bei Sanierungen bleibt die Bewohnerschaft im Haus. Das verlangt Wohnungstermine statt Baustellentermine: angekündigte Zeitfenster pro Wohnung, tägliche Wiederherstellung von Wasser und Wärme, Staubschutz im Treppenhaus und eine Ansprechperson, die auch für Mieterinnen und Mieter erreichbar ist.
  • Stockwerkeigentum

    Hier entscheidet nicht eine Bauherrschaft, sondern eine Versammlung. Das verlängert die Vorlaufzeit und verlangt eine Offerte, die als Entscheidungsgrundlage taugt: Varianten, Kostenfolgen pro Wertquote, Terminfolgen. Ablauf und Beschlussfassung behandelt der Ratgeber Heizungsersatz im Stockwerkeigentum.
  • Minergie

    Alle Minergie-Standards verlangen eine automatische Lüftung; Heizung und Warmwasser dürfen grundsätzlich nicht fossil betrieben werden. Dazu kommt eine Photovoltaikanlage auf einem Teil der Dachfläche – im Neubau mehr als bei der Erneuerung.

Welche Wohnbauten hat die Fürer AG ausgeführt?

Die folgenden Objekte sind publiziert. Bei allen war die Fürer AG an der Gebäudetechnik beteiligt; der genaue Leistungsumfang wird auf der Projektseite ausgewiesen, sobald er dokumentiert und freigegeben ist.

ObjektOrtNutzungsartProjektseite
Seepark StaadStaad SGWohnüberbauung, NeubauZum Projekt
Überbauung «neuRING»Gossau SGWohnüberbauung, NeubauZum Projekt
TrischliplatzRorschach SGWohn- und GeschäftsüberbauungZum Projekt
LöwenstrasseGoldach SGWohnüberbauung, NeubauZum Projekt
HechtackerSt.GallenWohnüberbauung, NeubauZum Projekt
Maihalde und LohstrasseRegion St.GallenWohnüberbauung, NeubauZum Projekt
DreispitzHeerbrugg SGÜberbauung, gemischte NutzungZum Projekt
Bodan ArealRomanshorn TGArealentwicklung, gemischte NutzungZum Projekt
AppenzellerparkHerisau ARÜberbauung, gemischte NutzungZum Projekt
Wohnhaus zum Elephant und VergissmeinnichtRegion St.GallenWohnhäuser, NeubauZum Projekt

Die Auswahl zeigt zwei Muster: die geografische Konzentration entlang des Bodensees und im Fürstenland – Staad, Rorschach, Goldach, St.Gallen, Gossau –, ergänzt um Objekte im Rheintal, im Appenzellerland und im Oberthurgau; und die Grössenordnung, mit Schwerpunkt auf mehrteiligen Überbauungen statt Einfamilienhäusern. Dort bleibt der Heizungsersatz die häufigste Aufgabe.

Für wen sind diese Referenzen relevant?

Für private Bauherrschaften und Investoren, die einen Neubau planen. Für Stockwerkeigentümergemeinschaften und Verwaltungen, die wissen wollen, ob ein Betrieb Erfahrung mit Arbeiten im bewohnten Zustand hat. Und für Generalunternehmer und Architekturbüros, die einen HLKS-Partner mit Kapazität für Überbauungen dieser Grössenordnung brauchen – Rollen, Termine und Übergabe stehen unter Für Bauherrschaften.

Wer eine bestehende Anlage betreibt, findet den Einstieg unter Unterhalt von Lüftungsanlagen und im Ratgeber Lüftungsanlage: Unterhalt und Hygiene.

Häufige Fragen

Ja, das ist der Regelfall. Der Ersatz wird so geplant, dass die Wärmeversorgung nur während weniger Tage unterbrochen ist – in der Übergangszeit oder mit einer mobilen Heizzentrale, wenn der Termin in die Heizperiode fällt. Zutritte werden pro Wohnung angekündigt, Wasser und Wärme am Abend wiederhergestellt. Der Ablauf gehört in die Offerte.

In der Wohnzone (Empfindlichkeitsstufe II) gilt der Planungswert von 55 dB(A) tags und 45 dB(A) nachts, gemessen in der Mitte des offenen Fensters des massgebenden lärmempfindlichen Raums. Seit dem 1. November 2024 sind zusätzliche Massnahmen nur zu treffen, wenn sie mindestens 3 dB bringen und höchstens 1 % der Investitionskosten kosten. Primär geprüft werden Innenaufstellung, Gerätewahl, Aufstellungsort und Flüstermodus.

Nicht zwingend, aber praktisch fast immer. Vorgeschrieben ist eine automatische Aussenluftzufuhr für alle Minergie-Standards; ausserhalb von Minergie entscheidet die Gebäudedichtheit. Bei heutigen Neubauten reicht Fensterlüftung meist nicht aus, um die Raumluftfeuchte sicher abzuführen – die Alternative ist nicht «keine Lüftung», sondern ein erhöhtes Risiko für Feuchteschäden. Siehe Komfortlüftung.

Die Heizzentrale gehört in der Regel zu den gemeinschaftlichen Teilen; die Kosten werden nach Wertquoten verteilt, sofern das Reglement nichts anderes vorsieht. Erforderlich ist ein Beschluss der Versammlung, dessen Quorum sich danach richtet, ob die Massnahme als notwendig, nützlich oder luxuriös gilt. Die Einordnung ist im Einzelfall zu prüfen – dazu der Ratgeber Heizungsersatz im Stockwerkeigentum. Für eine Überbauung oder eine Sanierung im bewohnten Zustand nennt die Fürer AG die passenden Vergleichsobjekte und den realistischen Ablauf. Telefon 071 858 20 10 oder Offerte anfragen.

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